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Brandenburgischer Präventionspreis 2022: Bewerbungsphase startet

Stübgen: „Häusliche Gewalt darf nicht Problem der Opfer bleiben“

- Erschienen am 20.04.2022 - Presemitteilung 020/2022

Potsdam – Zum 18. Mal wird in diesem Jahr der Brandenburgische Präventionspreis verliehen. Die Ausschreibung widmet sich diesmal dem Themenfeld Häusliche Gewalt. Darüber informierte Innenminister Michael Stübgen als Vorsitzender des Landespräventionsrates heute in Potsdam. Beiträge können ab sofort eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist am 15. September 2022.

Ziel ist es, die im Land Brandenburg bestehenden Hilfsangebote im Bereich Häuslicher Gewalt bekannter zu machen, existierende Initiativen zu würdigen oder auch neue Möglichkeiten mitzudenken. Dabei kann es sich unter anderem um ein Projekt, eine Veranstaltung, einen Podcast, ein Video oder ein Konzept handeln.

Michael Stübgen: „Gewalt ist keine Privatsache, auch nicht in den eigenen vier Wänden. In den vergangenen Jahren wurde der rechtliche Schutz verbessert und das Problembewusstsein ist gewachsen. Viele Opfer schämen sich jedoch noch immer und trauen sich nicht Hilfe zu suchen. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir das Thema noch stärker in die Mitte der Gesellschaft rücken. Häusliche Gewalt darf nicht das Problem der Opfer bleiben. Der Brandenburgische Präventionspreis bietet eine Bühne für gute Initiativen und Konzepte. Die Betroffenen sollen wissen, dass sie nicht alleine sind und ihnen geholfen werden kann.“

Kay Kasüschke, Präventionsbeauftragter des Landes Brandenburg: „Mit der Ausschreibung wird nicht zuletzt das Ziel verfolgt, mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu schaffen: Ich erhoffe mir, dass je mehr über das Thema gesprochen wird, die Hemmschwelle für die Betroffenen sinkt, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine große Beteiligung bei diesem wichtigen und leider noch immer aktuellen Thema der diesjährigen Ausschreibung.“

Der Brandenburgische Präventionspreis ist mit 5.000 Euro dotiert. Privatpersonen können sich ebenso bewerben wie Gemeinden, Schulen, Kitas, Freiwillige Feuerwehren, Projektträger, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Ausgenommen sind lediglich Bedienstete der Landesverwaltung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Weitere Informationen zum Preis und zur Bewerbung finden Interessierte auf mik.brandenburg.de/lpr/praeventionspreis.