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Grundsatzbeschlüsse Landespersonalausschuss

Grundsatzbeschlüsse sind Beschlüsse des Landespersonalausschusses, die dieser nicht nur für einzelne Beamte, sondern für eine größere Gruppe gleich zu behandelnder Beamter trifft. Davon zu unterscheiden sind die Verfahrensregelungen, zu deren Erlass der Landespersonalausschuss z.B. durch die Laufbahnverordnung (LVO) ermächtigt ist.

Nach § 128 Abs. 6 Landesbeamtengesetz sind Beschlüsse des Landespersonalausschusses, soweit sie allgemeine Bedeutung haben, nach Maßgabe der Geschäftsordnung bekannt zu machen. Gemäß § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landespersonalausschusses Brandenburg sind Grundsatzbeschlüsse im Amtsblatt für Brandenburg zu veröffentlichen.

Zu außer Kraft getretenen Grundsatzbeschlüssen erteilen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses gern Auskunft.

Grundsatzbeschlüsse sind Beschlüsse des Landespersonalausschusses, die dieser nicht nur für einzelne Beamte, sondern für eine größere Gruppe gleich zu behandelnder Beamter trifft. Davon zu unterscheiden sind die Verfahrensregelungen, zu deren Erlass der Landespersonalausschuss z.B. durch die Laufbahnverordnung (LVO) ermächtigt ist.

Nach § 128 Abs. 6 Landesbeamtengesetz sind Beschlüsse des Landespersonalausschusses, soweit sie allgemeine Bedeutung haben, nach Maßgabe der Geschäftsordnung bekannt zu machen. Gemäß § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landespersonalausschusses Brandenburg sind Grundsatzbeschlüsse im Amtsblatt für Brandenburg zu veröffentlichen.

Zu außer Kraft getretenen Grundsatzbeschlüssen erteilen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses gern Auskunft.

Grundsatzbeschlüsse