Hauptmenü

Ablauf Enteignungsverfahren

Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

Der Enteignungsbetroffene erhält von der Enteignungsbehörde den Antrag des Maßnahmeträgers zugesandt und kann sich dazu schriftlich äußern.

Die Enteignungsbehörde beauftragt in der Regel den jeweils zuständigen unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit der Ermittlung der Höhe der Entschädigung. Diese wird gewährt für:

  • den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust sowie
  • andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile (zum Beispiel die Wertminderung einer Restfläche, Aufwendungen für einen durch die Enteignung notwendig werdenden Umzug).

Der Enteignungsbetroffene erhält von der Enteignungsbehörde den Antrag des Maßnahmeträgers zugesandt und kann sich dazu schriftlich äußern.

Die Enteignungsbehörde beauftragt in der Regel den jeweils zuständigen unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit der Ermittlung der Höhe der Entschädigung. Diese wird gewährt für:

  • den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust sowie
  • andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile (zum Beispiel die Wertminderung einer Restfläche, Aufwendungen für einen durch die Enteignung notwendig werdenden Umzug).