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Kontrolle

Als staatliche Einrichtung ist der brandenburgische Verfassungsschutz Teil der Verwaltung. Er unterliegt Recht und Gesetz und ist damit fester Bestandteil des demokratischen Systems. Konsequenterweise wird die Behörde daher intensiv und kontinuierlich in ihrer Aufgabenerfüllung kontrolliert. Dieses gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Zwei wichtige institutionelle Kontrollorgane sind dabei die "Parlamentarische Kontrollkommission" und die "G10-Kommission". Beide Gremien werden vom Landtag bestimmt und gewährleisten somit die parlamentarische Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes.

So muss die Landesregierung die "Parlamentarische Kontrollkommission" unter anderem über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Auf Verlangen der Kommission erfolgt auch eine Berichterstattung über Einzelfälle. In ihrer Arbeit unterstützt wird die "Parlamentarische Kontrollkommission" durch einen "Ständigen Bevollmächtigten".

Währenddessen die "Parlamentarische Kontrollkommission" ausschließlich aus Landtagsabgeordneten besteht, müssen die Mitglieder der "G10-Kommission" nicht zwangsläufig dem Landtag angehören. Aufgabe der vollständig unabhängig agierenden "G10-Kommission" ist es, vom Verfassungsschutz beantragte Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auf Zulässigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Die "G10-Kommission" besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern.

Als staatliche Einrichtung ist der brandenburgische Verfassungsschutz Teil der Verwaltung. Er unterliegt Recht und Gesetz und ist damit fester Bestandteil des demokratischen Systems. Konsequenterweise wird die Behörde daher intensiv und kontinuierlich in ihrer Aufgabenerfüllung kontrolliert. Dieses gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Zwei wichtige institutionelle Kontrollorgane sind dabei die "Parlamentarische Kontrollkommission" und die "G10-Kommission". Beide Gremien werden vom Landtag bestimmt und gewährleisten somit die parlamentarische Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes.

So muss die Landesregierung die "Parlamentarische Kontrollkommission" unter anderem über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Auf Verlangen der Kommission erfolgt auch eine Berichterstattung über Einzelfälle. In ihrer Arbeit unterstützt wird die "Parlamentarische Kontrollkommission" durch einen "Ständigen Bevollmächtigten".

Währenddessen die "Parlamentarische Kontrollkommission" ausschließlich aus Landtagsabgeordneten besteht, müssen die Mitglieder der "G10-Kommission" nicht zwangsläufig dem Landtag angehören. Aufgabe der vollständig unabhängig agierenden "G10-Kommission" ist es, vom Verfassungsschutz beantragte Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auf Zulässigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Die "G10-Kommission" besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern.

Kontrolle Verfassungsschutz

Darüber hinaus wird der brandenburgische Verfassungsschutz durch eine Vielzahl weiterer Stellen kontrolliert. Institutionell sei an dieser Stelle beispielsweise noch auf die Kontrolle durch den Landesrechnungshof, den Innenausschuss und den Landesdatenschutzbeauftragten verwiesen. Zudem hat jede Person das Recht, beim Verfassungsschutz unentgeltlich einen Auskunftsantrag zu stellen oder juristisch gegen die Behörde vorzugehen. Ergänzt werden die Auskunftsverlangen der Bürgerinnen und Bürger durch stetige Presseanfragen zu den Erkenntnissen und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes. Auch auf diesem Wege erfolgt somit eine Kontrolle. Weitere Informationen hierzu hält unser aktueller Verfassungsschutzbericht bereit.

Kontrolle Verfassungsschutz

Darüber hinaus wird der brandenburgische Verfassungsschutz durch eine Vielzahl weiterer Stellen kontrolliert. Institutionell sei an dieser Stelle beispielsweise noch auf die Kontrolle durch den Landesrechnungshof, den Innenausschuss und den Landesdatenschutzbeauftragten verwiesen. Zudem hat jede Person das Recht, beim Verfassungsschutz unentgeltlich einen Auskunftsantrag zu stellen oder juristisch gegen die Behörde vorzugehen. Ergänzt werden die Auskunftsverlangen der Bürgerinnen und Bürger durch stetige Presseanfragen zu den Erkenntnissen und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes. Auch auf diesem Wege erfolgt somit eine Kontrolle. Weitere Informationen hierzu hält unser aktueller Verfassungsschutzbericht bereit.