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Auskunftsantrag

Nach § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) erteilt die Verfassungsschutzbehörde unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten. Darüber hinaus können Antragstellende eine qualifizierte Auskunft über die Herkunft der Daten, den Zweck der Übermittlung von Daten und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre beantragen. Über Daten aus Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Antragstellung zu erleichtern, stellt der brandenburgische Verfassungsschutz dafür zwei Formulare zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass Antragstellende das Formular handschriftlich unterschreiben müssen und auf dem Postweg oder per Fax einreichen können. Bei elektronischer Übermittlung an info@verfassungsschutz-brandenburg.de ist ebenfalls ein handschriftlich unterschriebener Antrag erforderlich, der eingescannt werden muss.

Nach § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) erteilt die Verfassungsschutzbehörde unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten. Darüber hinaus können Antragstellende eine qualifizierte Auskunft über die Herkunft der Daten, den Zweck der Übermittlung von Daten und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre beantragen. Über Daten aus Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Antragstellung zu erleichtern, stellt der brandenburgische Verfassungsschutz dafür zwei Formulare zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass Antragstellende das Formular handschriftlich unterschreiben müssen und auf dem Postweg oder per Fax einreichen können. Bei elektronischer Übermittlung an info@verfassungsschutz-brandenburg.de ist ebenfalls ein handschriftlich unterschriebener Antrag erforderlich, der eingescannt werden muss.

Download (Anträge im PDF-Format)