Aufgaben und Befugnisse
Hauptauftrag unserer Behörde ist es, dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu dienen. Aus diesem Grund ist der Verfassungsschutz eine wichtige Säule der wehrhaften Demokratie und trägt mit seiner Arbeit zur Stabilität des politischen Systems bei.
Der Rahmen dieses politischen Systems ist die vom Bundesverfassungsgericht in den 1950er Jahren definierte „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Sie besteht aus insgesamt neun Elementen, die als Mindestkriterien für das Funktionieren einer Demokratie angesehen werden können.
Hauptauftrag unserer Behörde ist es, dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu dienen. Aus diesem Grund ist der Verfassungsschutz eine wichtige Säule der wehrhaften Demokratie und trägt mit seiner Arbeit zur Stabilität des politischen Systems bei.
Der Rahmen dieses politischen Systems ist die vom Bundesverfassungsgericht in den 1950er Jahren definierte „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Sie besteht aus insgesamt neun Elementen, die als Mindestkriterien für das Funktionieren einer Demokratie angesehen werden können.
Wenn Personen oder Gruppen gegen ein oder mehrere Teile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agieren, werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt ebenso für Spionagetätigkeiten fremder Mächte und Bestrebungen, die sich gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder richten. Hierfür stehen dem brandenburgischen Verfassungsschutz offene, allgemein zugängliche Informationsquellen, wie zum Beispiel Druckerzeugnisse oder Internetbeiträge, sowie nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung.
Wenn Personen oder Gruppen gegen ein oder mehrere Teile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agieren, werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt ebenso für Spionagetätigkeiten fremder Mächte und Bestrebungen, die sich gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder richten. Hierfür stehen dem brandenburgischen Verfassungsschutz offene, allgemein zugängliche Informationsquellen, wie zum Beispiel Druckerzeugnisse oder Internetbeiträge, sowie nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung.
Die Sammlung und Auswertung von Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen erfolgt unter anderem mit dem Ziel, die Landesregierung, die Verwaltung, die Polizei und die brandenburgische Bevölkerung zu unterrichten. Denn der beste Schutz der Verfassung ist und bleibt der informierte Bürger!
Wenn Sie Interesse an einem Vortrag oder einem Informationsstand unseres Hauses haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir teilen unser Wissen gerne mit Ihnen. Alle Kontaktinformationen finden Sie hier:
Die Sammlung und Auswertung von Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen erfolgt unter anderem mit dem Ziel, die Landesregierung, die Verwaltung, die Polizei und die brandenburgische Bevölkerung zu unterrichten. Denn der beste Schutz der Verfassung ist und bleibt der informierte Bürger!
Wenn Sie Interesse an einem Vortrag oder einem Informationsstand unseres Hauses haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir teilen unser Wissen gerne mit Ihnen. Alle Kontaktinformationen finden Sie hier:
Dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik folgend ist Verfassungsschutz sowohl Bundes- als auch Ländersache. Dieses bedeutet, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber den 16 Landesverfassungsschutzbehörden zwar eine koordinierende Zentralstellenfunktion zukommt. Eine Weisungsbefugnis besitzt das Bundesamt jedoch nicht.
Im Land Brandenburg ist die Verfassungsschutzbehörde eine eigene Abteilung im Ministerium des Innern und für Kommunales.
Dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik folgend ist Verfassungsschutz sowohl Bundes- als auch Ländersache. Dieses bedeutet, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber den 16 Landesverfassungsschutzbehörden zwar eine koordinierende Zentralstellenfunktion zukommt. Eine Weisungsbefugnis besitzt das Bundesamt jedoch nicht.
Im Land Brandenburg ist die Verfassungsschutzbehörde eine eigene Abteilung im Ministerium des Innern und für Kommunales.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass der Verfassungsschutz in Deutschland institutionell von der Polizei getrennt ist. Durch dieses "Trennungsgebot" soll einerseits eine Machtkonzentration im Gefüge der Sicherheitsbehörden verhindert und anderseits eine klare Aufgabenteilung gewährleistet werden. Während die Polizei für konkrete Gefahrenabwehr und Strafermittlung zuständig ist, fällt dem Verfassungsschutz die Aufgabe der Vorfeldaufklärung zu. Ziel ist es hierbei, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung rechtzeitig aufzudecken, damit Politik, Polizei, Verwaltung und Gesellschaft diesen schnell und entschlossen entgegenwirken können. Aus diesem Grund versteht sich der brandenburgische Verfassungsschutz als demokratisches "Frühwarnsystem" und als Partner der Zivilgesellschaft.
Eine ausführliche Darstellung unserer Aufgaben und Befugnisse finden Sie in unserem aktuellen Verfassungsschutzbericht.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass der Verfassungsschutz in Deutschland institutionell von der Polizei getrennt ist. Durch dieses "Trennungsgebot" soll einerseits eine Machtkonzentration im Gefüge der Sicherheitsbehörden verhindert und anderseits eine klare Aufgabenteilung gewährleistet werden. Während die Polizei für konkrete Gefahrenabwehr und Strafermittlung zuständig ist, fällt dem Verfassungsschutz die Aufgabe der Vorfeldaufklärung zu. Ziel ist es hierbei, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung rechtzeitig aufzudecken, damit Politik, Polizei, Verwaltung und Gesellschaft diesen schnell und entschlossen entgegenwirken können. Aus diesem Grund versteht sich der brandenburgische Verfassungsschutz als demokratisches "Frühwarnsystem" und als Partner der Zivilgesellschaft.
Eine ausführliche Darstellung unserer Aufgaben und Befugnisse finden Sie in unserem aktuellen Verfassungsschutzbericht.