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Organisation des Brandschutzes

Themenbild Brandschutz

Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus.

Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei.

Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.

Themenbild Brandschutz

Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus.

Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei.

Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.

IMK-Beschluss Nationaler Waldbrandschutz zur Nationalen Vegetationsbrandbekämpfungsstrategie vom Dezember 2023

Zentrales Thema ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kapazitäten und Fähigkeiten zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden sowie des vorbeugenden Waldbrandschutzes.
Im Ergebnis der Beschlüsse der Innenministerkonferenzen wurden in der Konzeption „Nationale Vegetationsbrandbekämpfungsstrategie“ Ziele festgeschrieben, mit denen die künftigen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden (Wald- und Flächenbränden) bewältigt werden sollen.
In der Umsetzung der Strategie befasst sich seither die Arbeitsgruppe (AG) „Nationaler Waldbrandschutz“ bzw. deren Unterarbeitsgruppen mit vielen Einzelthemen und verzeichnet bereits diverse Ergebnisse.
Die derzeitigen Arbeitsstände der länderoffenen AG „Nationaler Waldbrandschutz“ sind dem Bericht der Arbeitsgruppe zu entnehmen.

Zentrales Thema ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kapazitäten und Fähigkeiten zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden sowie des vorbeugenden Waldbrandschutzes.
Im Ergebnis der Beschlüsse der Innenministerkonferenzen wurden in der Konzeption „Nationale Vegetationsbrandbekämpfungsstrategie“ Ziele festgeschrieben, mit denen die künftigen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden (Wald- und Flächenbränden) bewältigt werden sollen.
In der Umsetzung der Strategie befasst sich seither die Arbeitsgruppe (AG) „Nationaler Waldbrandschutz“ bzw. deren Unterarbeitsgruppen mit vielen Einzelthemen und verzeichnet bereits diverse Ergebnisse.
Die derzeitigen Arbeitsstände der länderoffenen AG „Nationaler Waldbrandschutz“ sind dem Bericht der Arbeitsgruppe zu entnehmen.

Verordnung zur Änderung der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr

Die Verordnung zur Änderung der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) vom 11. September 2024 wurde am 12. September 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt II Nr. 79 veröffentlicht.

Die Verordnung ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/tvff
Anlage:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/tvff/attachments/212323

Neben der Verordnung ist auch eine Visualisierung zur Beförderungen nach FwDV 2 zur Überleitung TVFF 2008 zur TVFF 2024 und Beförderungen nach FwDV 2 und TVFF 2024 erstellt worden:

Die Verordnung zur Änderung der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) vom 11. September 2024 wurde am 12. September 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt II Nr. 79 veröffentlicht.

Die Verordnung ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/tvff
Anlage:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/tvff/attachments/212323

Neben der Verordnung ist auch eine Visualisierung zur Beförderungen nach FwDV 2 zur Überleitung TVFF 2008 zur TVFF 2024 und Beförderungen nach FwDV 2 und TVFF 2024 erstellt worden:

Ausgewählte Publikationen zum Thema Brandschutz

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