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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen /Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Headerbild auf dem ein Vermesser am Nivellementgerät abgebildet ist
© TomWang – adobe.stock.com

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind neben den Katasterbehörden Ihre kompetenten Partner in allen Fragen rund um die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen. Das Besondere an ihnen ist, dass der Staat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Sie sind somit beliehene Freiberufler, die hoheitliche Aufgaben für das Liegenschaftskataster übernehmen.

Darüber hinaus können die ÖbVI auch in anderen Bereichen des Vermessungswesens, wie der ingenieurtechnischen Vermessung von Hoch- und Tiefbauten, der ländlichen Neuordnung (Flurbereinigung), des Geoinformationswesens oder als Sachverständige tätig werden.

Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Die Voraussetzungen für die Zulassung zum ÖbVI sind im §2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg geregelt.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind neben den Katasterbehörden Ihre kompetenten Partner in allen Fragen rund um die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen. Das Besondere an ihnen ist, dass der Staat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Sie sind somit beliehene Freiberufler, die hoheitliche Aufgaben für das Liegenschaftskataster übernehmen.

Darüber hinaus können die ÖbVI auch in anderen Bereichen des Vermessungswesens, wie der ingenieurtechnischen Vermessung von Hoch- und Tiefbauten, der ländlichen Neuordnung (Flurbereinigung), des Geoinformationswesens oder als Sachverständige tätig werden.

Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Die Voraussetzungen für die Zulassung zum ÖbVI sind im §2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg geregelt.