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Neue Richtlinie über die Verfahren der Topographischen Karten im Land Brandenburg (TK-Richtlinie)

- Erschienen am 23.07.2026 - Presemitteilung Referat 13

Zum 1. August 2026 tritt die neue Richtlinie über die Verfahren der Topographischen Karten im Land Brandenburg (TK-Richtlinie) in Kraft. Sie löst damit den Runderlass III Nr. 33/94 des Ministeriums des Innern vom 22.09.1994 zur Einführung der TK-10-Richtlinien und der Top-Melde-Richtlinien sowie den Erlass zur Fortführung und Erneuerung der Topographischen Karte 1:10.000 im Land Brandenburg (TK-Richtlinien) vom 22.09.1994 ab.

 Hintergrund für die Neuauflage der bisherigen TK-10-Richtlinien ist die aktuelle Umstellung der Herstellungsverfahren der Topographischen Karten (TK) vom ATKIS-DTK-Verfahren auf das Verfahren auf Basis der Produktgruppe basemap.de der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV).

Mithilfe des neuen Verfahrens können die TK in kürzeren Aktualisierungszyklen produziert werden. Zusätzlich liegen sie als druckoptimierte, maßstabsbezogene Ausgaben vor. Sie stellen einheitliche und flächendeckende amtliche Geobasisdaten in einer modernen kartografischen Darstellung bereit und werden inhaltlich wie technisch weiterentwickelt.

Die Umstellung auf das neue Verfahren ist bereits für Karten im Maßstab 1:10.000 (basemap.de TK10) erfolgt. In naher Zukunft wird die Umstellung für die Maßstäbe 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.00 erfolgen.

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