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Katasterbehörden

Headerbild Vermessung Kataster - Copyright Francesco Scatena - stock.adobe.com
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Die erste Anlaufstelle des amtlichen Vermessungswesens sind für die Bürger des Landes Brandenburg die 17 Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Katasterbehörden führen das Liegenschaftskataster als eine vom Land übertragene Pflichtaufgabe. Durch die Eingliederung in die Kreis- oder Stadtverwaltungen erfüllen die Katasterbehörden daneben auch kommunale Aufgaben.

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist die Kernaufgabe der Katasterbehörden. Sie sind dabei Ansprechpartner für:

  • Die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Aktualisierung des amtlichen Verzeichnisses nach § 2 der Grundbuchordnung)
  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem - ALKIS – z.B. Bestands-, Eigentümerangaben sowie Kartenauszüge)
  • Vereinigung von Grundstücken (Beurkundung/ Beglaubigung)
  • Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (z.B. Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, auch Anfertigung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag)
  • Örtliche Erfassung der Topographie für die Aktualisierung der Daten des Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystems - ATKIS

In den Katasterbehörden sind darüber hinaus die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingerichtet. Hier erhalten die Bürger Auskünfte zu Bodenrichtwerten und können Verkehrswertgutachten für ihre Immobilen beantragen.

Die erste Anlaufstelle des amtlichen Vermessungswesens sind für die Bürger des Landes Brandenburg die 17 Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Katasterbehörden führen das Liegenschaftskataster als eine vom Land übertragene Pflichtaufgabe. Durch die Eingliederung in die Kreis- oder Stadtverwaltungen erfüllen die Katasterbehörden daneben auch kommunale Aufgaben.

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist die Kernaufgabe der Katasterbehörden. Sie sind dabei Ansprechpartner für:

  • Die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Aktualisierung des amtlichen Verzeichnisses nach § 2 der Grundbuchordnung)
  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem - ALKIS – z.B. Bestands-, Eigentümerangaben sowie Kartenauszüge)
  • Vereinigung von Grundstücken (Beurkundung/ Beglaubigung)
  • Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (z.B. Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, auch Anfertigung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag)
  • Örtliche Erfassung der Topographie für die Aktualisierung der Daten des Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystems - ATKIS

In den Katasterbehörden sind darüber hinaus die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingerichtet. Hier erhalten die Bürger Auskünfte zu Bodenrichtwerten und können Verkehrswertgutachten für ihre Immobilen beantragen.