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„Neue Möglichkeiten, neue Pflichten im Bereitstellungsportal“

Anlage 3 „Bereitstellungsportal“ der ALKIS-Richtlinien wurde überarbeitet

- Erschienen am 22.01.2025 - Presemitteilung Referat 13

Mit dem Bereitstellungsportal steht den Brandenburger Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-innen (ÖbVI) und Katasterbehörden eine moderne Softwarelösung für die Vermessungsvorbereitung zur Verfügung, da die benötigten Daten zur Vorbereitung einer Liegenschaftsvermessung seitdem online bereitstehen. Dadurch können u. a. auch Beratungs- und Vermessungsleistungen schneller und prozessorientiert bearbeitet werden.

Die Anlage 3 „Bereitstellungsportal“ der ALKIS-Richtlinien beschreibt u.a. die Aufgaben und Pflichten aller Beteiligten sowie den Inhalt der Erhebungsdaten. Einige Festlegungen in dieser Anlage wurden zum 18. Dezember 2024 neu gefasst und traten mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Durch die Überarbeitung liegt nun die Entscheidung bei der Vermessungsstelle, ob der Katasterbehörde die ALKIS-Erhebungsdaten der Liegenschaftsvermessung im Format gemäß der Schnittstellenbeschreibung „Vollständiger Fortführungsentwurf GeoInfoDok NEU“ abgegeben wird. Die Katasterbehörde ist in diesem Fall ab dem 1. März 2025 verpflichtet, diese für die Fortführung des Liegenschaftskatasters heranzuziehen.

Außerdem wurde die Pflicht des Eintrags der hoheitlichen Vermessungen in das Bereitstellungsportal konkretisiert. Diese gilt grundsätzlich auch für Anträge zur Einmessung baulicher Anlagen. Ist die Vermessungsstelle zusätzlich mit der Erteilung der Bescheinigung zum Grundflächen- und Höhennachweis nach der Brandenburgischen Bauordnung beauftragt, ist der entsprechende Antrag spätestens zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Bescheinigung in das Bereitstellungsportal einzutragen.