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Sponsoringbericht für 2018 und 2019 veröffentlicht

- Erschienen am 28.06.2020 - Presemitteilung 036/2020

Potsdam – Das Innenministerium hat seinen Bericht über Sponsoringleistungen an die Landesverwaltung Brandenburg vorgelegt. Er umfasst die Jahre 2018 und 2019. Entsprechend der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung sind Zuwendungen von Geld-, Sach- und Dienstleistungen durch Private an die Dienststellen der Landesverwaltung Brandenburg gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen. Der Bericht führt alle Sponsoringgeber namentlich auf, deren Leistungen eine Wertgrenze von mindestens 5.000 € erreichen. Außerdem wird der Sponsoringbericht dem Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages vorgelegt.

Der Gesamtwert von Leistungen Privater an die Landesverwaltung betrug im Berichtszeitraum rund 5,6 Millionen Euro. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016/ 2017 verringerten sich die Sponsoringleistungen privater Geber um fast 580.000 Euro. Die meisten Einnahmen waren mit mehr als 90 Prozent sämtlicher Sponsoringeinnahmen bei den Hochschulen zu verzeichnen. Dabei handelt es sich weit überwiegend um Drittelmitteleinwerbungen für ihre wissenschaftliche Arbeit. Insgesamt umfassten die Sponsoringeinnahmen der Landesverwaltung in den vergangenen beiden Jahren 0,022 Prozent der Landeshaushalte 2018/2019. Im Vergleichszeitraum 2016/2017 betrug der Anteil 0,028 Prozent.