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Bürgerbeteiligung, Ortsteilbudgets und Hybridsitzungen

Dr. Markus Grünewald: „Wir schaffen mehr Spielraum für die Kommunen.“

- Erschienen am 28.01.2021 - Presemitteilung 004/2021

Potsdam – Das Ministerium des Innern und für Kommunales erarbeitet momentan einen Entwurf zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Damit wird ein wesentliches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. In diesem Zuge sollen auch Erfahrungen aus der Corona-Pandemie Berücksichtigung finden, so der zuständige Innenstaatssekretär, Dr. Markus Grünewald. „Das Innenministerium setzt um, was Koalition und Landtag in Auftrag gegeben haben. Mit dem Änderungsentwurf der Kommunalverfassung schaffen wir mehr Spielraum für die Kommunen und ermöglichen mehr unmittelbare Bürgerbeteiligung. Ganz wesentlich sind dabei vereinfachte Regeln für Bürgerbegehren, verpflichtende Ortsteilbudgets und die dauerhafte Rechtsgrundlage für Hybridsitzungen der kommunalen Gremien. Brandenburg wird durch diese Anpassungen auch in Zukunft eine der modernsten Kommunalverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland haben.“

Der Änderungsentwurf befände sich aktuell in informeller Abstimmung mit den innenpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen im Landtag. Ihm sei es wichtig, so Grünewald, frühzeitig ein erstes Feedback der Abgeordneten einzuholen und eventuelle Verständnisfragen zur teils komplexen Verwaltungsthematik klären zu können. Anfang Februar werde der Entwurf in die Ressortbeteiligung der Landesregierung gegeben, kündigte der Innenstaatssekretär an.

Medienberichten war am Donnerstag (28.01.2021) die irrige Behauptung zu entnehmen, der Änderungsentwurf würde die Ermöglichung von Zwangsfusionen einzelner Gemeinden enthalten. Staatssekretär Grünewald wies diese Unterstellung entschieden zurück. „Zwangsfusionen sind nach geltendem Recht nicht möglich, von der Landesregierung nicht erwünscht und vom Innenministerium nicht geplant. Der Entwurf zur Änderung der Kommunalverfassung enthält lediglich eine verwaltungstechnische Anpassung für amtsangehörige Gemeinden, denen aufgrund eines Auseinanderfallens des Amtes keine Verwaltung mehr zur Verfügung stehen würde. Es besteht ein praktisches, kommunales Erfordernis und wir schaffen eine Lösungsmöglichkeit. Mit einer Zwangsfusion hat das nicht im Ansatz etwas gemein.“