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Innenminister Wilke zur Abschiebung einer Familie in den Irak

- Erschienen am 25.07.2025

Innenminister René Wilke hat sich in den Vorgang um die Abschiebung einer Familie in den Irak eingeschaltet. Dazu äußert er sich wie folgt:

„Bei der am vergangenen Dienstag erfolgten Abschiebung einer sechsköpfigen Familie in den Irak handelt es sich um einen Vorfall, der auch mich bewegt hat. Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse trifft die zuständigen und ausführenden Behörden keine Schuld. Der Vorgang wirft in seinen Abläufen dennoch Fragen auf, die es gilt, für die Zukunft aufzuarbeiten.

Die Rückführung der zur Ausreise verpflichteten Familie, deren Asylantrag zunächst rechtskräftig wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgelehnt wurde, diente dem Vollzug geltenden Rechts.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark hat die Ausreisepflicht festgestellt und der ZABH gemeldet. Nachdem die Familie es abgelehnt hatte, ihrer Ausreisepflicht trotz entsprechender Hilfsangebote innerhalb der gesetzlichen Frist nachzukommen, trat die Vollziehbarkeit ein.

Von dem in letzter Minute gestellten, erneuten Eilantrag wurden sowohl das BAMF als verfahrensleitende Behörde als auch die ZABH als die für den Rückführungsvollzug verantwortliche Behörde erst informiert, als sich die Familie bereits im Flugzeug befand und die Maschine dabei war, zu starten.

Der schriftliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nachträglich aufgehoben worden ist, lag erst nach der Landung der Betroffenen in Bagdad vor. Damit war hier keine Einflussmöglichkeit der beteiligten Behörden mehr gegeben.

Angesichts der Verkettung der Umstände, des konkreten Schicksals der Familie und des Gebotes, Rechtskonformität herzustellen, habe ich die zuständigen Behörden in Brandenburg damit beauftragt in Abstimmung mit den Behörden des Bundes auf die zügige Rückholung der Familie hinzuwirken, sofern die gerichtliche Entscheidung Bestand hat. Dafür ist es zwingend notwendig, dass der Bund den Betroffenen die erforderlichen Reisepapiere ausstellt und als Adressat der gerichtlichen Entscheidung diese anerkennt.“