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Gemeinsame Ermittlungsgruppe feiert 20-jähriges Bestehen

Länderübergreifende Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich Eigentumskriminalität existiert seit 2005

- Erschienen am 25.04.2025

Polizeikräfte aus Berlin und Brandenburg bekämpfen seit 2005 zusammen besonders schwere Straftaten der Eigentumskriminalität. Dabei zählen insbesondere länderübergreifende und bandenmäßige Einbruchsdiebstähle in Wohn- und Geschäftsräume zum Schwerpunkt der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) Berlin-Brandenburg. Örtlich konzentrieren sich die Einsätze auf den engeren Verflechtungsraum der Hauptstadtregion.

Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange sowie Berlins Innensenatorin Iris Spranger würdigten heute die langjährige Zusammenarbeit. In den vergangenen 20 Jahren konnten über 4.300 Verfahren in verschiedenen Ermittlungskomplexen durch die GEG bearbeitet werden. Die Aufklärungsquote lag zwischen 75 und 80 Prozent.

Lange: „20 Jahre Gemeinsame Ermittlungsgruppe stehen für zwei Jahrzehnte erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Kampf gegen organisierte Einbrüche und Diebstähle. Die länderübergreifende Kooperation hat maßgeblich dazu beigetragen, bandenmäßige Eigentumskriminalität zu bekämpfen. Damit haben wir die Sicherheit der Menschen vor schwerer Eigentumskriminalität in Brandenburg und Berlin deutlich gestärkt. Ich danke allen beteiligten Polizeikräften für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement.“

Spranger: „Seit 2005 steht die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Berlin-Brandenburg für entschlossene und vorbildlich koordinierte Polizeiarbeit und nachhaltige Verbrechensbekämpfung. Die beeindruckende Aufklärungsquote von bis zu 80 Prozent zeigt: Diese Kooperation wirkt - und sie wirkt im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die enge Zusammenarbeit mit Brandenburg ist für Berlin von zentraler Bedeutung. Dieser Jahrestag ist ein starkes Zeichen für gelebtes Vertrauen, Professionalität und Zusammenhalt über Ländergrenzen hinweg. Dafür bedanke ich mich sehr bei den Polizeikräften der beiden Bundesländer.“

Im ersten Quartal des Jahres 2005 hat die GEG ihre Arbeit aufgenommen. Grundlage dafür war ein zuvor geschlossenes Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie weitere Verwaltungsvereinbarungen, die im Laufe der Zeit angepasst und erweitert wurden. Aus den ursprünglich 14 Polizeikräften (jeweils sieben aus Berlin und Brandenburg) ist der Personalbestand auf heute 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ebenfalls paritätisch besetzt) angewachsen. Aktuell befindet sich die Dienststelle in Potsdam, die Leitung der GEG wird ebenfalls paritätisch mit einem Bediensteten aus Brandenburg und einem aus Berlin besetzt.

Hintergrund: Ausgewählte Ermittlungserfolge

Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl

Am 4. Dezember 2017 wurde durch die GEG Berlin-Brandenburg ein Ermittlungsverfahren gegen eine albanische Tätergruppe wegen des Verdachts des bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls übernommen. Das Verfahren entstand aufgrund eines Hinweises aus dem sog. „Baumarktkonzept“, einem Präventionskonzept zur Verhinderung von Einbruchstaten, aus der Direktion 5 in Berlin.

Durch polizeilich internationalen Informationsaustausch wurde bekannt, dass die albanischen Bandenmitglieder am 2. November 2017 aus Albanien nach Deutschland eingereist waren. Durch Observationsmaßnahmen wurden dieser Bande zunächst 27 Einbruchstaten im Berliner Umland innerhalb weniger Tage zugeordnet. Bereits am 11. Dezember 2017 gelang den Observationskräften die Festnahme, nachdem die drei Haupttäter erneut fünf Einbrüche in Einfamilienhäuser begangen hatten. Für die Taten wurden überwiegend Mietfahrzeuge genutzt. Bei der Durchsuchung der Aufenthaltsanschrift in Berlin konnte umfangreiches Diebesgut und Bargeld sichergestellt werden.

Durch die Ermittlungen der GEG BE-BB wurden seit dem 22. November 2017 insgesamt 55 Einbrüche in Einfamilienhäuser in Berlin und Brandenburg nachgewiesen.

Die drei Bandenmitglieder im Alter von 28, 29 und 41 Jahren wurden vor dem Landgericht Potsdam zu Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren verurteilt.

Ermittlungsverfahren wegen Einbrüchen Schnellrestaurantkette und Geldautomaten

Durch die GEG Berlin-Brandenburg wurde Mitte 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls zum Nachteil von Filialen der Restaurantkette Burger King geführt. Der Modus Operandi war das gewaltsame Öffnen der Tresore durch Aufspreizen bzw. Trennschleifen. Die Tatorte befanden sich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Insgesamt konnten dieser Tätergruppierung 24 Taten zugeordnet werden, davon fanden sieben Taten in Brandenburg und fünf Taten in Berlin statt. Ab März 2020 wurden durch die Tätergruppierung Geldautomaten mittels Spreizwerkzeugen geöffnet. Die Tatorte befanden sich je einmal im Bereich Hannover (NI), Sievershagen (MV), Möhnesee (NRW) und Wittstock (BB).

Die Einzelverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft (StA) Potsdam in einem Ermittlungsverfahren zusammengeführt. Die Ermittlungen richteten sich gegen vier deutsche Tatverdächtige im Alter von 29 bis 39 Jahren. Durch die StA Potsdam wurden gegen drei Tatverdächtige Haftbefehle beantragt, die durch das AG Potsdam erlassen wurden. Die Umsetzung dieser Haftbefehle und die damit im Zusammenhang stehenden vier Durchsuchungen erfolgten am 5. Mai 2020 mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei der Länder Berlin und Brandenburg. Die Finanzermittlungen zur Vermögensabschöpfung wurden beim LKA Brandenburg geführt.

Die vier Tatverdächtigen wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Weiterhin wurden vermögensabschöpfende Maßnahmen im fünfstelligen Bereich angeordnet.

Aktuelles Ermittlungsverfahren wegen schweren Bandendiebstahls in Wohngebäude

Nach umfangreichen Ermittlungen der GEG Berlin-Brandenburg im Auftrag der StA Potsdam erhärtete sich der Tatverdacht gegen eine chilenische Tätergruppierung wegen des schweren Bandendiebstahls. Dieser Gruppierung werden mindestens 11 Taten des Wohnungseinbruchdiebstahls in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zugerechnet.

Am Abend des 26. März 2025 erfolgte durch Kräfte der Polizei Berlin und Brandenburg, darunter auch speziell ausgebildeten Fahndungskräften beider Länder sowie der Polizeihubschrauberstaffel, die Festnahme fünf Beschuldigter auf frischer Tat.

Bei der anschließenden Durchsuchung von zwei Objekten in Berlin konnten diverse Beweismittel gefunden werden, bei denen es sich mutmaßlich um Diebesgut handelt. Unter anderem wurden Bargeld, Schmuck und Uhren sichergestellt. Gegen die fünf Beschuldigten wurde Haftbefehl durch das Amtsgericht Potsdam erlassen. Sie befinden sich aktuell in Untersuchungshaft.