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AfD Brandenburg weiterhin Verdachtsfall

- Erschienen am 23.05.2025

Aufgrund der Klage und des Eilverfahrens des Landesverbandes Brandenburg der AfD ist in dieser Woche die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Potsdam im Innenministerium eingegangen, eine Stillhalteerklärung im Hinblick auf die Hochstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung abzugeben.

Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren hat der Verfassungsschutz Brandenburg diese Stillhalteerklärung heute abgegeben. Sie gibt dem Gericht – auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall – die Möglichkeit zur vertieften Befassung. Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks in Gänze oder auch nur in Auszügen ist damit zunächst ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK).