Neufassung der KPSErf-RL zum 15.07.2026
- Erschienen am - PresemitteilungZum 15.07.2026 ist die neu gefasste Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Erfassung der Kauffälle in der automatisiert geführten Kaufpreissammlung im Land Brandenburg – Erfassungsrichtlinie (KPSErl-RL) in Kraft getreten.
Die Kaufpreissammlung ist die unentbehrliche Grundlage für die Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und der Sachverständigen. Sie ist insbesondere Voraussetzung für die Erstattung von Gutachten, für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die Erstellung der Grundstücksmarktberichte. Zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung wird im Land Brandenburg das Programmsystem „Automatisierte Kaufpreissammlung“ der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (AKS) verwendet.
Mit der Neufassung werden im Wesentlichen die Erfassung von Wirtschaftsimmobilien geregelt sowie der Vorgaben für die Grenzregion zu Polen gestrichen, da der Obere Gutachterausschuss hierzu keine Auswertungen mehr vornimmt.
Darüber hinaus entfällt die bisherige Anlage 1 (Elementebeschreibung Brandenburg). Sie wird zukünftig in der Verantwortung der LGB im Zusammenhang mit jedem Rollout eines neuen Updates der AKS aktualisiert und in der jeweils aktuellen Fassung den Geschäftsstellen bereitgestellt sowie auf der Homepage der Gutachterausschüsse veröffentlicht. Außerdem entfällt die bisherige Anlage 2 mit dem Beispiel für die Form der Übermittlung einer Landverzichtserklärung gemäß § 52 FlurbG. Diese erfolgt zukünftig formlos.