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Einheitlicher integrierter geodätischer Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg

Der Raumbezugserlass ist in Kraft getreten

- Erschienen am 21.07.2021 - Presemitteilung Referat 13 (Meldungen)
Verwaltungsvorschriften Erlasse

Der geodätische Raumbezug hat in den vergangenen 20 Jahren eine umfangreiche Weiterentwicklung erfahren. So konnten dichte Festpunktfelder durch die verstärkte Nutzung satellitengestützter Messverfahren sukzessive ausgedünnt werden. Hierzu hat auch die technologische Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS, beigetragen. Bestehende SAPOS-Dienste werden verbessert und neue kommen hinzu. Neben den Satellitensystemen GPS und GLONASS werden seit einigen Jahren auch Galileo und Beidou für die Datenbereitstellung genutzt. Damit steht dem Nutzer eine größere Anzahl an Satelliten für die Positionsbestimmungen zur Verfügung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat bereits 2004 die Anforderungen an ein modernes, homogenes und bundesweit einheitliches Festpunktfeld formuliert, welche letztendlich 2014 in den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug mündeten. Die bislang getrennten geometrisch und physikalisch definierten Komponenten „Lage, 3D-Position, Höhe bzw. geopotentielle Kote und Schwere“ werden hierbei erstmalig ganzheitlich betrachtet. Die Richtlinie für den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland (Rili-RB-AdV) beschreibt die Anforderungen an dem integrierten geodätischen Raumbezug.

Mit der Überführungsrichtlinie-Lage (1996), den Regelungen zur künftigen Überwachungs- und Erhaltungsaufgaben im Festpunktfeld (2006) und dem Bezugssystemerlass (2013/2016) sind in Brandenburg erste Festlegungen getroffen worden, die die Strategie eines modernen, homogenen und bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes unterstützen.

Der Raumbezugserlass setzt die Regelungen für den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens im Land Brandenburg um. Er ist als Ergänzung zur Rili-RB-AdV zu verstehen. Vor diesem Hintergrund ist der Erlass relativ schlank gehalten. Er enthält nur noch landesspezifische Regelungen zu den Bezugssystemen, dem Satellitenpositionierungsdienst, den Festpunktfeldern und dem Nachweis der Festpunkte. Bislang verteilt vorliegende ältere Vorschriften bzw. noch gültige Regelungen aus den 90-er Jahren sind damit überwiegend hinfällig oder wurden im Raumbezugserlass zusammengeführt.