Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März
- Erschienen am - PresemitteilungInnenminister Michael Stübgen:
Egal ob Gewalt, Diebstahl oder Beleidigung – den Betroffenen gehört unser Mitgefühl und unsere Aufmerksamkeit!
Damit die Belange der Opfer von Kriminalität über die Aufklärung von Straftaten nicht in den Hintergrund geraten, wird auch im Jahr 2024 am Tag der Kriminalitätsopfer auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Mit öffentlichkeitswirksamen Auftritten und Maßnahmen soll dazu beigetragen werden, Betroffenen von Kriminalität das Gefühl zu vermitteln, dass ihre Belange wichtig sind und sie mit ihren Ängsten nicht allein gelassen werden.
Innenminister Stübgen hebt hervor:
Insbesondere Opfer von Gewaltdelikten haben oft traumatisierende Erfahrungen gemacht. Zu den psychischen Folgen der Tat an sich kommen solche, die erst danach durch den Umgang mit diesem schlimmen Ereignis ausgelöst werden. Sensibilität und Wissen um Opferwerdungsprozesse sind sehr gut geeignet, solchen negativen Auswirkungen vorzubeugen. Aber auch Geschädigte von Eigentums- oder Vermögensdelikten leiden nicht selten jahrelang an den seelischen und manchmal auch den materiellen Folgen. Den Opfern gehört unsere Aufmerksamkeit, den ehrenamtlich Tätigen des Opferschutzes unser ausdrücklicher Dank!
Die Arbeitsgruppe „Opferschutz/Opferhilfe“ des Landespräventionsrates, die unter der Leitung von Annika Behrendt aus dem Justizministerium steht, versteht sich als Präventionszentrum engagierter Partnerinnen und Partner und führt sie zu einem Netzwerk zusammen. Dessen oberstes Anliegen ist es, die bereits bestehenden Aktivitäten des Opferschutzes zu bündeln und neue Ideen oder Projekte zu fördern.
Hintergrund
Eine dieser unterstützenswerten Ideen wurde im Jahr 2022 mit dem Brandenburgischen Präventionspreis ausgezeichnet: Opfer von Gewaltstraftaten im engen sozialen Umfeld haben oft das Gefühl, sich niemandem anvertrauen zu können, vor allem deshalb, weil mit psychischer Gewalt oft die totale Kontrolle der/des Gewaltausübenden einhergeht. Vor diesem Hintergrund wurden Aufkleber mit Hilfsangeboten entwickelt, die z. B. auf der Innenseite von WC-Einrichtungen im öffentlichen Raum angebracht werden und somit potentiellen Opfern Wege aus der ausweglos erscheinenden Situation aufzeigen können.
Planen Sie ebenfalls ein Projekt, welches sich explizit an die Opfer von Straftaten richtet oder engagieren Sie sich gemeinsam mit anderen Unterstützenden in Angelegenheiten des Opferschutzes? Dann möchten wir Sie auf die bestehenden Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Projekten der Kriminalprävention durch den Landespräventionsrat Brandenburg hinweisen: