30.000 Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Jahr 2024
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Zentrale Aufgabe des Staates ist, Gefahren von unserem Land abzuwehren und die Menschen zu schützen. Diesem Zweck dienen unsere Sicherheitsbehörden. Ein Mittel sind hierbei beispielsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen, an denen der brandenburgische Verfassungsschutz mitwirkt. Im Jahr 2024 wurden 30.016 gezählt. Ziel von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ist, Personen mit extremistischen Bezügen berufliche Tätigkeiten in sicherheitssensiblen Bereichen unserer Gesellschaft zu versagen. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bilden dafür eine wichtige Grundlage. Das gilt ebenso für Überprüfungen auf Grundlage des Waffenrechts. So wird Extremisten der legale Zugang zu Waffen verwehrt.
Die rechtlichen Grundlagen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind im Luftsicherheits-, Atom- und Sprengstoffgesetz sowie in der Gewerbeordnung verankert. Hinzu kommt das Waffenrecht. Für die Überprüfungen nutzt der Verfassungsschutz seine Datenbanken. Er sammelt Erkenntnisse über politische Extremisten und speichert sie dort zum Schutz unserer freiheitlichen demokratische Grundordnung ein.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen inklusive Abfragen nach Waffenrecht stellen sich für das Jahr 2024 wie folgt dar:
- 6.987 (2023: 6.239) auf das Luftsicherheitsgesetz;
- 132 (2023: 98) auf das Atomgesetz;
- 1.036 (2023: 976) auf das Sprengstoffgesetz;
- 1.829 (2023: 1.605) auf die Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe und
- 20.032 (2023: 21.085) auf das Waffenrecht.
Hierbei gab es bei 223 Anfragen zu prüfende Erkenntnisse (2023: 196).