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Abschiebungen in den Iran für drei Monate ausgesetzt

- Erschienen am 20.01.2026

Aufgrund der aktuell höchst beunruhigenden und von außen nur schwer einschätzbaren Lage in der Islamischen Republik Iran hat Innenminister René Wilke die Aussetzung von Abschiebungen Geflüchteter aus dem Land Brandenburg in den Iran für die Dauer von drei Monaten erklärt. Rechtsgrundlage ist § 60a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz. Ausgenommen von der Aussetzung von Abschiebungen sind Gefährder und Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.

Im Iran kommt es durch staatliche Angriffe auf Protestierende derzeit unter anderem zu schweren Verletzungen und Todesfällen sowie willkürlichen Verhaftungen. Auch das Internet steht nur zeitweise zur Verfügung. Die Lage gilt als hochvolatil und lebensbedrohlich für all jene, die dem dortigen Regime nicht vollumfänglich positiv gegenüberstehen. 

Bundesweit sind Abschiebungen in den Iran - aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Regimes - selten und kompliziert. Das gilt analog für Brandenburg. 

Innenminister René Wilke: "Mit meiner heutigen Entscheidung möchte ich jedoch jedes Risiko ausschließen, Menschenleben in der aktuellen Lage unnötig zu gefährden und ein Zeichen der Solidarität setzen. Die Verletzung von Menschenrechten durch eine Regierung, so wie es derzeit im Iran geschieht, ist vollkommen inakzeptabel. Das Ringen um Freiheit und Selbstbestimmung darf nicht mit den Mitteln von Gewalt und Unterdrückung bekämpft werden."