Wertgrenzen für kommunale Beschaffungen erhöht
Kommunen erhalten mehr Spielräume für Vergabepraxis
- Erschienen amWeniger Bürokratie für stärkere Kommunen: Künftig wird die kommunale Familie Aufträge deutlich einfacher vergeben können. Durch die Anhebung der Wertgrenzen können Be-schaffungsvorgänge beschleunigt werden. Insbesondere die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk können dadurch gestärkt werden. Innen- und Kommunalminister René Wilke sowie Wirtschaftsminister Daniel Keller haben über die Bedeutung für die Kommunen informiert. Die veränderte Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) gilt ab heute, 19. Juni 2025.
Wilke: „Es ist der nächste logische und notwendige Schritt, schnellstmöglich die Kommunen am Bürokratieabbau teilhaben zu lassen. Nachdem die Landesregierung zu Beginn der Woche bereits die Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand vereinfacht hat, muss diese Erleichterung auch der kommunalen Familie zuteilwerden. Kürzere Verfahrenszeiten, geringerer Dokumentationsaufwand und mehr Spielraum bei der Auswahl von Verfahrensarten erhöhen die Effizienz in der kommunalen Beschaffungspraxis. Wirkungsvolle Kommunen sind auch starke Kommunen. Wir wollen und brauchen starke Kommunen. Gleichzeitig – und auch das ist immens wichtig – sind mit dieser Veränderung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu wahren.“
Keller: „Mit dieser Neuregelung vereinfachen und beschleunigen wir Aufträge der öffentlichen Hand massiv. Das ist zugleich ein deutlicher Bürokratieabbau. Wir stärken die regionale Wirtschaft, vor allem im Handwerk und sichern damit Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können sich viel leichter, um öffentliche Aufträge bemü-hen, da sie keine komplizierten Vergabeverfahren mit zahlreichen Nachweispflichten durchlaufen müssen. Sie haben dadurch viele bessere Chancen, den Auftrag zu erhalten. Nicht zuletzt bekämpfen wir mit der Neuregelung den Investitionsstau. Die Umsetzung von Investitionen wird deutlich beschleunigt. Es wirkt wie ein Investitionskatalysator. Zwischen Entscheidung und Umsetzung vergeht weniger Zeit.“
Die Änderung der KomHKV sieht unter anderem vor:
• Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
• Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsvergabe auf bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Zuvor lag die Wertgrenze bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
• Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
• Darüber hinaus wird die bisher bis Ende 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Geflüchtetenunterkünften um fünf Jahre verlängert – bis zum 31.12.2030.