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Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema „Migration und Integration“

Landesregierung und Landrätekonferenz verständigen sich auf Maßnahmenpaket und Forderungskatalog

- Erschienen am 19.03.2025

Im Rahmen der sogenannten Landrätekonferenz haben sich Ministerpräsident Dietmar Woidke, Innenministerin Katrin Lange sowie die Landrätinnen und Landräte und Oberbürgermeister des Landes Brandenburg heute in Potsdam mehrheitlich auf eine gemeinsame Erklärung zum Thema „Migration und Integration“ verständigt.

„Im Kern geht es darum, illegale Migration zu verhindern, Geflüchtete mit Bleiberecht zu integrieren und ausreisepflichtige Personen schnellstmöglich zurückzuführen. Dabei folgen wir dem Leitbild einer dezentral auf kommunaler Ebene organisierten Unterbringung, Betreuung und Integration von Ausländern mit Bleiberecht und einer zentral auf Landesebene organisierten Unterbringung, Betreuung und Rückführung von Ausländern ohne Bleiberecht“, heißt es in der Erklärung.

Landesregierung, Landkreise und kreisfreie Städte schlagen dazu konkrete Maßnahmen vor. Die Inbetriebnahme des Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt ist bereits Teil dieser Maßnahmen. Außerdem schafft das Land die gesetzlichen Voraussetzungen für Landesübergangseinrichtungen, verlängert die maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung auf 24 Monate – insbesondere für Asylsuchende mit geringen Bleibeaussichten – und bereitet die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen vor.

Des Weiteren sollen der Rückführungsvollzug von vollziehbar Ausreisepflichtigen verbessert und eine weitere Digitalisierung der Prozesse die Effizienz erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen ist die zielgerichtete Integration. Zudem wird im Innenministerium ein Steuerungskreis „Migration und Integration“ eingerichtet. Die konsequente Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Arbeitsmarktintegration sowie die Evaluierung des Landesaufnahmegesetzes runden die Maßnahmen ab. Gleichzeitig wurden Forderungen an den Bund formuliert, wie beispielsweise eine substanzielle Kostenbeteiligung des Bundes insbesondere an den Wohnkosten.

Die vollständige gemeinsame Erklärung im Wortlaut finden Sie im Anhang zu dieser Pressemitteilung.