Lange: Grundsatz „Bewährtes sichern – Neues schaffen“ gilt auch für die Integrationspolitik des Landes
Innenministerin weist Kritik von Wohlfahrtsverbänden zurück
- Erschienen amInnenministerin Katrin Lange hat Kritik der Wohlfahrtsverbände an der im Zuge der Regierungsneubildung vorgenommenen Verlagerung der Zuständigkeiten für Migration und Integration in das Innenministerium zurückgewiesen. „Derartige Kritik ist unsachlich und unbegründet“, sagte Lange heute in Potsdam.
Insbesondere die von Verbänden geäußerte Annahme, Integration würde künftig „keine Rolle mehr“ spielen, sei wirklich abwegig, so Lange weiter. Sie sei vielmehr in besonderer Weise daran interessiert, dass Integration tatsächlich gelingt anstatt zu scheitern. „Die Sozialverbände sind gut beraten, zur bewährten Sachlichkeit im Meinungsaustausch zurückzukehren, anstatt haltlose Spekulationen in die Welt zu setzen“, sagte die Ministerin.
Lange wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Flüchtlingsausgaben in Brandenburg seit dem Jahr 2013 mehr als verzehnfacht hätten – von 52,5 Mio. Euro in 2013 auf 579,1 Mio. Euro in 2023. Für das laufende Jahr 2024 wurden 622,4 Mio. Euro veranschlagt. Die Erwartung, dass Integration in Brandenburg künftig „keine Rolle mehr“ spielen könnte, sei auch vor diesem Hintergrund als „von der Wirklichkeit im Land weit entfernt“ anzusehen, erklärte die Ministerin.
Lange: „Der springende Punkt ist ein anderer: Die Sozialverbände stehen offenbar für ein ,Weiter so‘ in der Migrationspolitik – nur mit jährlich noch mehr Geld. Das steht aber im Widerspruch zu den Erwartungen der weitaus meisten Brandenburger. Die Brandenburger wollen kein schlichtes ,Weiter so‘ in der Migrationspolitik. Deshalb wird die neue Koalition in Umsetzung des Wählerwillens auch in dieser Frage dem Grundsatz ,Bewährtes sichern – Neues schaffen‘ folgen, von dem sich der Koalitionsvertrag schon im Titel leiten lässt. Die entgegengesetzte Erwartung, dass nach den Wahlen und der Regierungsneubildung irgendwie doch alles beim Alten bleiben würde, geht an den veränderten politischen Realitäten in Brandenburg vorbei.“
Ausgabenentwicklung im Jahresvergleich (Mio. €)
Zweck | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Plan 2024 |
ZABH | 12,3 | 18,1 | 61,5 | 85,2 | 77,1 | 58,1 | 55,4 | 58,4 | 60,4 | 74,7 | 87,2* | 60,2* |
Unbegleitete minderjährige Flüchtende | 9,0 | 7,3 | 9,3 | 75,0 | 65,7 | 65,2 | 31,5 | 33,4 | 24,4 | 21,5 | 27,1 | 23,5 |
Landesaufnahmegesetz | 30,6 | 52,4 | 129,8 | 294,9 | 213,5 | 198,9 | 214,1 | 231,4 | 223,8 | 329,0 | 327,6 | 292,9 |
Investitionen | 0,6 | 2,6 | 30,5 | 47,2 | 28,2 | 6,0 | 2,3 | 0,3 | 0,2 | 0,0 | 8,7 | 7,3 |
andere | 0,0 | 2,1 | 29,4 | 50,0 | 89,5 | 79,2 | 68,8 | 64,5 | 75,6 | 87,3 | 128,5 | 238,5 |
gesamt | 52,5 | 82,4 | 260,6 | 552,4 | 474,1 | 407,4 | 372,1 | 388,0 | 384,4 | 512,5 | 579,1 | 622,4 |
(* Ausgaben ZABH abzgl. Investitionen)