Brandenburger Online-Dienst als Exportschlager
300. Ausländerbehörde geht mit OZG-Dienst „Aufenthalt Digital“ online
- Erschienen amDie Ausländerbehörde des Landkreises Amberg-Sulzbach in Bayern ist als 300. Ausländerbehörde mit dem in Brandenburg entwickelten Online-Dienst „Aufenthalt Digital“ gestartet. Dieser umfasst insgesamt zehn Online-Dienste, mit denen Antragstellende bei den Ausländerbehörden Aufenthaltstitel für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe sowie weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen online beantragen können. Darüber informierte Innenstaatssekretär Dr. Johannes Wagner heute in Potsdam.
Innenstaatssekretär Wagner: „Mit dem Start der 300. Ausländerbehörde im bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach zeigt sich: Ein Exportschlager aus Brandenburg rollt durchs Land. Der Online-Dienst „Aufenthalt Digital“, der im Zuge des Onlinezugangsgesetzes von Brandenburg entwickelt wurde, wird mittlerweile von mehr als der Hälfte aller Ausländerbehörden in Deutschland genutzt. Was hier entwickelt wurde, entlastet bundesweit die Kommunen. Es zeigt aber auch, wie Digitalisierung Verwaltung schneller, bürgerfreundlicher und effizienter macht. Deshalb muss unser Ziel bleiben, die Zahl der angebundenen Behörden noch weiter zu steigern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.“
Die Online-Dienste, die den Ausländerbehörden einzeln oder gebündelt zur Einbettung auf ihren Homepages zur Verfügung gestellt werden, sind mehrsprachig, liefern die Antragsdaten direkt in die jeweilige Fachsoftware und verfügen über einen speziellen Rückkanal, mit dem auch nach Antragseingang Informationen und Unterlagen von Antragstellenden angefordert werden können. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und e-Akte-Systemen können Anträge per Knopfdruck weiterverarbeitet werden. Aufgrund dieser Funktionen sind bei den Ausländerbehörden durch die Nutzung der Online-Dienste Entlastungseffekte bei der Antragsbearbeitung beobachtbar.
Wichtiger Baustein des Projektes sind die Online-Dienste „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ und „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Während der Online-Dienst „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ nunmehr in 300 Ausländerbehörden angebunden ist, vereinfacht der Online-Dienst für das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ den Antragsprozess insbesondere in den in einzelnen Bundesländern eingerichteten zentralen Stellen für Fachkräfteeinwanderung. In Brandenburg hat etwa der Landkreis Dahme-Spreewald als zentrale Stelle für die Durchführung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens den Online-Dienst intensiv im Einsatz.
Die Arbeit des Ministeriums ist dabei noch nicht zu Ende: Insgesamt existieren in Deutschland mehr als 500 Ausländerbehörden. Neben den 300 bereits angebundenen Behörden sind weitere 150 Ausländerbehörden im Rollout. Zugleich soll in den kommenden Jahren der Online-Dienst stetig weiterentwickelt werden. Seit 2018 ist das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Brandenburg für die bundesweite Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Ausländerbehörden zuständig.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in 14 Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesländer bearbeiten zu lassen. Das Land Brandenburg ist dabei für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zuständig und das MIK verantwortet in diesem Zusammenhang das Projekt „Aufenthalt Digital“.