AfD Brandenburg ist gesichert rechtsextremistisch
Veröffentlichung des Einstufungsvermerks auf Website des Innenministeriums
- Erschienen amDer Einstufungsvermerk, der den Brandenburgischen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft, ist veröffentlicht worden. Wesentliche Elemente wurden von Innenminister René Wilke sowie Verfassungsschutzchef Dr. Wilfried Peters heute in Potsdam erläutert und eingeordnet. Die Veröffentlichung wurde möglich, weil der Landesverband der AfD den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistische Partei zurückgenommen hatte.
Innenminister Wilke: „Transparenz ist das Gebot der Stunde. Das zeigt sich nicht nur darin, dass wir den Einstufungsvermerk nun endlich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich machen können. Im Handeln der AfD wird auch zunehmend deutlich, dass sie auf einem Kurs ist, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen. Auch wenn sie es immer wieder bestreiten, legen bedeutende Vertreter der Partei diesen Weg mit ihren Äußerungen offen. Diejenigen, die der AfD nacheifern, werden wir nicht mit freundlichen Worten dazu bringen, ihr Tun zu unterlassen. Unsere Aufgabe ist es, die uns zur Verfügung stehenden Mittel des Rechtsstaates zu nutzen, die AfD von ihrem verfassungsfeindlichen Pfad abzubringen oder sie die Konsequenzen spüren zu lassen. Auf diesem Weg ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und die Veröffentlichung der Belege des Verfassungsschutzes, die dies bestätigen, ein wichtiger Schritt.“
Verfassungsschutzchef Peters: „Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert. Außerdem finden sich gravierende Äußerungen von AfD-Funktionären, die als unmittelbare Kampfansage gegen die Demokratie und ihren zentralen Kern, die freiheitliche demokratische Grundordnung, gerichtet sind. Der Einstufungsvermerk belegt die Verstöße des Landesverbands Brandenburg der AfD gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip. Er begründet umfangreich die Entscheidung zur gesichert extremistischen Bestrebung und belegt dies mit zahlreichen Zitaten verschiedener Akteure.“
Der Gesamtcharakter der AfD Brandenburg wird derzeit geprägt von den verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen der führenden Akteure. Dennoch sind nicht alle AfD-Mitglieder in Brandenburg Rechtsextremisten. Diese Bewertung beurteilt sich immer nach den individuellen Verhaltensweisen und Äußerungen. Zwar hat die AfD Brandenburg einen Radikalisierungsprozess durchlaufen, der in der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung mündet, doch gibt es immer noch Mitglieder, die keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten. Derzeit sind sie aber nicht wahrzunehmen.
Auch AfD-Wählerinnen und -wähler in Brandenburg sind nicht per se Rechtsextremisten. Allein die Entscheidung eine rechtsextremistische Partei zu wählen, macht aus einer Bürgerin oder einem Bürger noch keinen Rechtsextremisten.
Verfassungstreue zählt im öffentlichen Dienst zu den Eignungskriterien – das gilt auch für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Für Tarifbeschäftigte gilt eine funktionsbezogene Betrachtung je nach Stellung, Aufgabenkreis und Loyalitätspflichten. Demnach wird im Einzelfall betrachtet, ob und gegebenenfalls welche arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen ergriffen werden. Dabei legt das Land Brandenburg Maßstäbe zugrunde, die vergleichbar mit denen im Bund und bei anderen Bundesländern sind.
Die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat die Konsequenz, dass nachrichtendienstliche Mittel nun effektiver und auch leichter eingesetzt werden können. Dennoch müssen die Maßnahmen des Verfassungsschutzes stets verhältnismäßig sein. Für solche Verhältnismäßigkeitsprüfungen ist relevant, ob ein Beobachtungsobjekt als Verdachtsfall oder als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft ist.
Aus Geheimhaltungsgründen und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten sind einige Stellen im Einstufungsvermerk geschwärzt. Der Einstufungsvermerk steht hier zum Download nach der Pressekonferenz bereit:
mik.brandenburg.de/einstufungsvermerk_afd
Weitere Informationen (FAQ) finden Sie hier:
mik.brandenburg.de/einstufungsvermerk_afd_faq