Landesregierung und Gewerkschaften verabschieden Maßnahmenpaket zur Attraktivitätssteigerung
- Erschienen amDie Landesregierung und die Gewerkschaften haben in den sogenannten Attraktivitätsgesprächen aktuelle Fragen des öffentlichen Arbeits- und Dienstrechts erörtert und sich auf Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes im Land Brandenburg geeinigt.
Beide Seiten vereinbarten unter anderem, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der laufenden Legislaturperiode systemgerecht übertragen werden. Ebenso soll die Laufbahnverordnung überprüft und das Zulagenwesen evaluiert werden.
Kernpunkte der Gespräche waren die Vereinbarungen zur Personalgewinnung und -bindung. Künftig sollen die bestehenden Leitlinien für eine mittel- und langfristige Personalentwicklung und eine fachgerechte Qualifizierung der Seiteneinsteigenden und Lehrkräfte zum 1. Januar 2026 dahingehend geändert werden, dass seiteneinsteigenden Lehrkräften ohne Hochschulabschluss, die über einen Abschluss als Meisterinnen/Meister, staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher oder staatlich anerkannte Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen verfügen, auf Antrag eine Zertifikatsqualifizierung mit einer Gesamtdauer von mindestens 18 Monaten angeboten wird. Auch das Rundschreiben zur Gewährung einer großen Wegstreckenentschädigung für Lehrkräfte mit Unterrichtsverpflichtung an verschiedenen Schulen wird fortgeführt.
Für den Bereich der Polizei ist beispielsweise die Prüfung einer eigenen Dienstfahrschule für Anwärterinnen und Anwärter zum Erwerb der Fahrerlaubnis vorgesehen. Außerdem profitiert insbesondere der Polizeibereich von einer altersabhängigen Erhöhung des Zusatzurlaubs für Schichtdienstleistende.
Außerdem wurde vereinbart, dass der Landesbetrieb Forst Brandenburg eine aktualisierte Liegenschaftskonzeption erstellt und prüft, inwiefern Wohnraum für Beschäftigte geschaffen und erhalten werden kann. Für Beamtinnen und Beamte des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes soll die Einrichtung eines berufsbegleitenden Aufstiegsstudium vom mittleren in den gehobenen Dienst geprüft werden, welches auch vergleichbaren Tarifbeschäftigten für eine zusätzliche Qualifizierung offenstehen soll.
Die Landesregierung und Gewerkschaften verständigten sich auch mit Blick auf alle Beschäftigten in der Brandenburger Landesverwaltung auf Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unter anderem sollen ab dem 1. Januar 2028 – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – in jedem Einzelplan für das Betriebliche Gesundheitsmanagement jährlich Mittel in Höhe von 60 Euro pro Vollzeiteinheit zur Verfügung stehen.
Ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen war ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung flexibler Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle und zu der Weiterführung der Auditierung berufundfamilie oder einer vergleichbaren Zertifizierung sowie die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für die dienstliche Nutzung des privaten Pkw auf 28 Cent/Km und auf 38 Cent/Km bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesse an der Nutzung des privaten Pkw sowie die Erhöhung der maximalen Laufzeit einer Langzeitkontenvereinbarung für Tarifbeschäftigte auf 22 Jahre (20 Jahre Ansparzeit und 2 Jahre Freistellungszeit).
Auf Seiten der Landesregierung waren neben dem Innenministerium als Verhandlungsführer, das Finanzministerium, das Bildungsministerium sowie das Forstministerium beteiligt. Auf Seiten der Gewerkschaften nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, ver.di, GdP, dbb beamtenbund und tarifunion und IG BAU an den Gesprächen teil.
Von den Vereinbarungen profitieren in Brandenburg direkt die rund 35.000 Beamtinnen und Beamten sowie die rund 29.000 Tarifbeschäftigten des Landes, dazu gehören auch die Tarifbeschäftigten der Hochschulen.