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Neue Gebühren für die amtliche Wertermittlung ab 1. Dezember

- Erschienen am 13.09.2022 - Presemitteilung Referat 13

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung vom 29.8.2022 ist am 2.9.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II (GVBl. II Nr. 61) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und den Hinweisen aus der Praxis wurde mit der Änderungsverordnung die Gutachterausschuss-Gebührenordnung überarbeitet und angepasst. Dabei wurde die Gebühr für die einzelnen Amtshandlungen in den Tarifstellen teilweise neu bemessen.

Eine umfassende Anpassung der Gebührenordnung und der Tarifstellen wurde letztmalig vor fünf Jahren durchgeführt, so dass mit der jetzigen Änderung insbesondere den erhöhten Personalkosten Rechnung getragen wurde. Dabei sind insbesondere die Personalkostensteigerungen des TVöD und die angehobenen Leistungsentschädigungen für die Entschädigung der Gutachter in der Gebührenhöhe berücksichtigt worden. Für die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Zwecke wurden die Gebührenregelungen den Anforderungen des Umfangs der Datenbereitstellung angepasst.