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Digitalisierung der Verwaltung: Brandenburg und Bayern bündeln Kräfte

Stübgen: „Wichtiger Meilenstein beim Ausbau des E-Government“

- Erschienen am 09.12.2020 - Presemitteilung 074/2020

Potsdam/München - Brandenburg und Bayern arbeiten bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) enger zusammen. Die beiden Bundesländer haben dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Brandenburg bringt hier insbesondere seine Erfahrungen aus dem OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung ein, in dem vor kurzem das erste Onlineangebot unter der Federführung des Landes bereitgestellt wurde. Bayern steuert sein breites Know-how bei E-Government-Infrastrukturen bei. Durch die Kooperation wird Brandenburg auch Teil einer Entwicklergemeinschaft, die bisher bereits aus Bayern, Hessen und dem Bund besteht. Die vier Partner werden gemeinsam Software für E-Government-Servicekonten weiterentwickeln.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen betont: „Die Zusammenarbeit mit Bayern ist ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau des E-Government in Brandenburg. Es freut mich, einen so starken Partner an unserer Seite zu wissen. Beide Seiten profitieren von der Kooperation. Nur gemeinsam kann die Digitalisierung der Verwaltung gelingen.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Wir freuen uns sehr, mit Brandenburg einen weiteren wichtigen Partner beim E-Government-Ausbau an unserer Seite zu haben. Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist ein umfassendes und grenzüberschreitendes Vorhaben. Deshalb ist es sinnvoll, hier unsere Kräfte zu bündeln. Gemeinsam bringen wir die digitale Verwaltung in Deutschland voran. Das ist ein echter Win-win-Effekt für beide Länder.“

Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ab 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen bis dahin zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesministerien und Bundesländer bearbeiten zu lassen. Das Land Brandenburg hat dabei die Federführung für die Umsetzung im Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen.