Veränderte Einstufung der AfD Brandenburg
Dienstanweisungen für Arbeit des Verfassungsschutzes wurden geändert
- Erschienen amPotsdam – Die Verfassungsschutzabteilung hat die AfD Brandenburg am 14. April 2025 zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Dies teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit. Die Abteilungsleitung tat dies in eigener Verantwortung.
Der entsprechende Einstufungsvermerk zu der erfolgten Höherstufung wurde der Hausleitung des Innenministeriums am 5. Mai 2025 vorgelegt; einen Tag vor der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK).
Nach einer Dienstanweisung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023 entscheidet über die Einstufung entgegen der vorherigen Praxis die Abteilungsleitung selbst. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung und die PKK seien lediglich noch in Fällen von besonderer Bedeutung zu „unterrichten“. Diese Dienstanweisung wurde jetzt außer Kraft gesetzt.
Bis auf Weiteres gilt wieder die Dienstanweisung aus dem Jahr 2017, in der die Einstufungsentscheidungen bei Beobachtungsobjekten, die von „besonderer, insbesondere politischer Bedeutung“ sind, von dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung selbst getroffen werden.
Die jetzt getroffenen Maßnahmen dienen der Stärkung der Fachaufsicht. Im Verfassungsschutzgesetz Brandenburg ist dazu bestimmt: „Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern.“