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Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung der Gutachterinnen und Gutachter

(RL Entschädigung GA)

- Erschienen am 02.12.2025 - Presemitteilung Referat 13

Rechtsgrundlage für die Entschädigungsrichtlinie ist § 20 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung (BbgGAV). Seit der letzten Änderung der BbgGAV vom 7. Mai 2024 ist für die Festsetzung der Entschädigung kein formaler Antrag mehr erforderlich. Die Regelung wurde in der neuen Entschädigungsrichtlinie entsprechend angepasst. Die neu gefasste Entschädigungsrichtlinie orientiert sich wie bisher an den Grundsätzen für die Entschädigung von Sachverständigen nach dem JVEG. Dem entsprechend wurden nun die Stundensätze der Leistungsentschädigungen für die Tätigkeiten der Gutachterinnen und Gutachter erhöht. Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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