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Innenministerin zu Einstufung der AfD durch Bundesverfassungsschutz

Lange: „Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der AfD bleibt erforderlich“

- Erschienen am 02.05.2025

Potsdam – Innenministerin Katrin Lange äußerte sich heute zur Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes in Sachen AfD wie folgt:

„Die heutige Entscheidung des Bundes ändert nichts daran, dass die politische Herausforderung durch die AfD in erster Linie auch politisch beantwortet werden muss. Daran mangelt es ausweislich der Verdoppelung des AfD-Wahlergebnisses auf Bundesebene von 2021 bis 2025 nach wie vor. Notwendig bleibt daher eine Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Partei, die die Ursachen in den Blick nimmt, die zum Wahlerfolg der AfD beigetragen haben. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehne ich unverändert ab. Für vom Stil her nicht besonders glücklich halte ich den Zeitpunkt der heute bekanntgegebenen Entscheidung, nämlich wenige Tage vor der Bildung einer neuen Bundesregierung. Die Länder sind erst heute Morgen über die beabsichtigte Entscheidung informiert worden. Auf die Einstufung der AfD Brandenburg als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat die heutige Entscheidung des Bundes zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Diese Einstufungen werden im Föderalismus jeweils gesondert vorgenommen. Die Erkenntnisse, die sich aus dem Gutachten mit Blick auf mögliche Bezüge nach Brandenburg ergeben, werden jetzt intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen. Eine entsprechende Auswertung ist veranlasst.“