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Verfassungsschutz informiert über Umgang mit Eintragungen von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ in das „Uniform Commercial Code“ (UCC) in den USA

- Erschienen am 01.10.2025 - Presemitteilung Verfassungsschutz (Meldung)

In den letzten Jahren haben Reichsbürger und Selbstverwalter immer wieder Amtsträger, Mandatsträger und Beschäftigte der Kommunen in das Handelsregister des US-Bundestaates Washington, „Uniform Commercial Code“ (UCC), eingetragen. Damit sollen die von der Eintragung Betroffenen eingeschüchtert und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden. Davon waren auch Amtsträger und Bedienstete im Land Brandenburg betroffen. Die Vorgehensweise der Extremisten lebt derzeit im Land Brandenburg und weiteren Bundesländern wieder verstärkt auf. In den aktuellen Fällen wird als Gläubiger oftmals die Russische Föderation angegeben. Dass ist ein deutlicher Hinweis, dass die Eintragungen von Reichsbürgern und Selbstverwaltern initiiert wurden.

In das Register können Forderungen eingetragen werden, ohne dass von Registerseite überprüft wird, ob diese existieren oder berechtigt sind. Der Verfassungsschutz Brandenburg informiert derzeit in einem Schreiben die  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Amtsdirektorinnen und - direktoren, die Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte im Land Brandenburg über neue Entwicklungen im Umgang mit diesen Einträgen. Ungeachtet dessen empfiehlt der Verfassungsschutz Brandenburg allen Betroffenen, weiterhin Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

[Informationsschreiben zum Herunterladen unten beigefügt]