Hauptmenü

Ablauf Enteignungsverfahren

Mündliche Verhandlung und deren Ergebnisse

In der mündlichen Verhandlung werden alle mit der Enteignung und Entschädigung zusammenhängenden Fragen erörtert.

Einigen sich die Beteiligten vollständig, kann durch die Enteignungsbehörde die Eigentumsübertragung oder die Belastung des Eigentums und die Höhe der Entschädigung wie bei einem Notar beurkundet werden.

Wenn sich die Beteiligten nur über den Übergang oder die Belastung des Eigentums, aber nicht über die Höhe der Entschädigung einigen, kann die Enteignungsbehörde diese Teileinigung ebenfalls beurkunden. Die Enteignungsbehörde führt das Verfahren dann als Entschädigungsfestsetzungsverfahren fort.

Einigen sich die Beteiligten nicht, entscheidet die Enteignungsbehörde durch Enteignungsbeschluss. In diesem wird zugleich die Höhe der Entschädigung und deren Verzinsung festgesetzt. Dabei dienen der Enteignungsbehörde die vom Gutachterausschuss ermittelten Werte als Grundlage für die Festsetzung der Entschädigung. Der Enteignungsbeschluss wird den Beteiligten zugestellt.

Weitere Informationen zum Entschädigungsfestsetzungsverfahren:

In der mündlichen Verhandlung werden alle mit der Enteignung und Entschädigung zusammenhängenden Fragen erörtert.

Einigen sich die Beteiligten vollständig, kann durch die Enteignungsbehörde die Eigentumsübertragung oder die Belastung des Eigentums und die Höhe der Entschädigung wie bei einem Notar beurkundet werden.

Wenn sich die Beteiligten nur über den Übergang oder die Belastung des Eigentums, aber nicht über die Höhe der Entschädigung einigen, kann die Enteignungsbehörde diese Teileinigung ebenfalls beurkunden. Die Enteignungsbehörde führt das Verfahren dann als Entschädigungsfestsetzungsverfahren fort.

Einigen sich die Beteiligten nicht, entscheidet die Enteignungsbehörde durch Enteignungsbeschluss. In diesem wird zugleich die Höhe der Entschädigung und deren Verzinsung festgesetzt. Dabei dienen der Enteignungsbehörde die vom Gutachterausschuss ermittelten Werte als Grundlage für die Festsetzung der Entschädigung. Der Enteignungsbeschluss wird den Beteiligten zugestellt.

Weitere Informationen zum Entschädigungsfestsetzungsverfahren: