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Extremismus - Bestrebungen gegen die Demokratie

Extremismus hat viele Gesichter. Er begegnet uns im prügelnden Skinhead mit der Hakenkreuztätowierung wie im Chefredakteur der kommunistischen Parteizeitung, im Spendengelderpresser aus dem Ausland.

Vorurteile und Gewalt
Die gefährlichste Spielart des Extremismus ist heute der Rechtsextremismus. Weder die völkisch-nationalistischen Parteien noch die neonationalsozialistischen Splittergruppen sind zu unterschätzen. Doch am meisten beunruhigen die anpolitisierten Schläger, die blindwütig auf Ausländer, "Linke" oder andere Opfer einschlagen. Sie fühlen sich dazu ermutigt, weil fremdenfeindliche Vorurteile weit über den Kreis der Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind.

Der Linksextremismus ist ebenfalls zu beachten. Die kommunistischen und anarchistischen Parteien führen zwar ein Winkeldasein. Doch die linksextremistischen Gewalttäter – sie kommen meist aus der autonomen Szene – suchen und finden immer wieder Anlässe für spektakuläre Anschläge.

Demokratiefeindliche Machtansprüche
Von den 7,3 Millionen Ausländern in Deutschland betätigt sich nur ein ganz geringer Bruchteil in extremistischen Vereinigungen. Diese importieren politische Konflikte aus ihren Heimatländern nach Deutschland und tragen sie auch hier gewaltsam aus.

Extremismus hat viele Gesichter. Er begegnet uns im prügelnden Skinhead mit der Hakenkreuztätowierung wie im Chefredakteur der kommunistischen Parteizeitung, im Spendengelderpresser aus dem Ausland.

Vorurteile und Gewalt
Die gefährlichste Spielart des Extremismus ist heute der Rechtsextremismus. Weder die völkisch-nationalistischen Parteien noch die neonationalsozialistischen Splittergruppen sind zu unterschätzen. Doch am meisten beunruhigen die anpolitisierten Schläger, die blindwütig auf Ausländer, "Linke" oder andere Opfer einschlagen. Sie fühlen sich dazu ermutigt, weil fremdenfeindliche Vorurteile weit über den Kreis der Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind.

Der Linksextremismus ist ebenfalls zu beachten. Die kommunistischen und anarchistischen Parteien führen zwar ein Winkeldasein. Doch die linksextremistischen Gewalttäter – sie kommen meist aus der autonomen Szene – suchen und finden immer wieder Anlässe für spektakuläre Anschläge.

Demokratiefeindliche Machtansprüche
Von den 7,3 Millionen Ausländern in Deutschland betätigt sich nur ein ganz geringer Bruchteil in extremistischen Vereinigungen. Diese importieren politische Konflikte aus ihren Heimatländern nach Deutschland und tragen sie auch hier gewaltsam aus.


Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden

Extremismus – was ist das eigentlich?
Kurz gesagt: ein Angriff auf den Wesenskern des demokratischen Verfassungsstaates.

Der Begriff Extremismus umfasst sowohl Einstellungen, Meinungen, Vorurteile als auch politisch bestimmte, zielgerichtete Verhaltensweisen. Solche Verhaltensweisen sind, in der Sprache der Gesetzgebung, "verfassungsfeindliche Bestrebungen".

Allein mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen befasst sich der Verfassungsschutz, nicht mit bloßen Einstellungen.
Denn Gedanken sind frei. Aber wenn sich extremistische Ideen zu greifbaren Bestrebungen verdichten, muss die Demokratie sich ihrer erwehren.

Verfassungsfeindlich und verfassungswidrig – ein wichtiger Unterschied!
"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit verboten.

Die Verfassungswidrigkeit einer Partei – und damit ihr Verbot – kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden.

Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird.

Extremismus – was ist das eigentlich?
Kurz gesagt: ein Angriff auf den Wesenskern des demokratischen Verfassungsstaates.

Der Begriff Extremismus umfasst sowohl Einstellungen, Meinungen, Vorurteile als auch politisch bestimmte, zielgerichtete Verhaltensweisen. Solche Verhaltensweisen sind, in der Sprache der Gesetzgebung, "verfassungsfeindliche Bestrebungen".

Allein mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen befasst sich der Verfassungsschutz, nicht mit bloßen Einstellungen.
Denn Gedanken sind frei. Aber wenn sich extremistische Ideen zu greifbaren Bestrebungen verdichten, muss die Demokratie sich ihrer erwehren.

Verfassungsfeindlich und verfassungswidrig – ein wichtiger Unterschied!
"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit verboten.

Die Verfassungswidrigkeit einer Partei – und damit ihr Verbot – kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden.

Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird.