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Einwanderung und Integration

Bunte Grafik der Erde mit mehreren unterschiedlichen Menschen
© Aleksandra (generiert mit KI) - stock.adobe.com
Bunte Grafik der Erde mit mehreren unterschiedlichen Menschen
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Brandenburg ist ein weltoffenes und vielfältiges Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration ist ein vielschichtiger Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht dabei um gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Integration braucht neben dem Einsatz der Eingewanderten auch die Offenheit und Akzeptanz der Gesellschaft und ihrer Institutionen gegenüber Diversität und Vielfalt. Ziel von Integration ist es, dass aufgrund einer Einwanderungsgeschichte mögliche bestehende Ungleichheiten bei der Teilhabe an der Gesellschaft abgebaut werden, so dass gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft gestärkt wird.

Brandenburg ist ein weltoffenes und vielfältiges Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration ist ein vielschichtiger Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht dabei um gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Integration braucht neben dem Einsatz der Eingewanderten auch die Offenheit und Akzeptanz der Gesellschaft und ihrer Institutionen gegenüber Diversität und Vielfalt. Ziel von Integration ist es, dass aufgrund einer Einwanderungsgeschichte mögliche bestehende Ungleichheiten bei der Teilhabe an der Gesellschaft abgebaut werden, so dass gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft gestärkt wird.

Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg

Logo zur Kennzeichnung einer Ko-Finanzierung durch die Europäische Union

Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Verständigung über Sprache ist in vielen Lebensbereichen elementar. Für Menschen mit Migrationshintergrund, die noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, kann das eine große Hürde sein.

Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Kita, Schule, Gesundheit (stationär und ambulant), Behördengänge zu Jugend-, Sozial-, Gesundheitsamt, Jobcenter oder Polizei sowie zu diversen Beratungsstellen (Familien-, Lebens-, Erziehungsfragen) und den Austausch in den Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete.

Das Telefon- und Videodolmetschertool des Landes Brandenburg bietet diesen Stellen als digitale und damit niedrigschwellige Lösung eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Weitere Informationen zur Laufzeit und zu Rahmenbedingungen:

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Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Verständigung über Sprache ist in vielen Lebensbereichen elementar. Für Menschen mit Migrationshintergrund, die noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, kann das eine große Hürde sein.

Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Kita, Schule, Gesundheit (stationär und ambulant), Behördengänge zu Jugend-, Sozial-, Gesundheitsamt, Jobcenter oder Polizei sowie zu diversen Beratungsstellen (Familien-, Lebens-, Erziehungsfragen) und den Austausch in den Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete.

Das Telefon- und Videodolmetschertool des Landes Brandenburg bietet diesen Stellen als digitale und damit niedrigschwellige Lösung eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Weitere Informationen zur Laufzeit und zu Rahmenbedingungen:

Migrationssozialarbeit

Migrationssozialarbeit ist ein wichtiger Baustein der Unterstützungsstruktur bei der Integration. Die Finanzierung der Migrationssozialarbeit und der Fachberatungsdienste ist im Landesaufnahmegesetz verankert, um durch niedrigschwellige Beratung die Teilhabe von Eingewanderten zu ermöglichen.

Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und anderen Trägern durchgeführt und zum Teil an festen Standorten, zum Teil aufsuchend in Gemeinschaftsunterkünften angeboten.

Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung und psychosozialer Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit und Vermittlungshilfe z.B. in Frauenberatung, Kinderschutz-, Familien- und Erziehungsberatung sowie schulpsychologische Beratung. Außerdem erhalten Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.

Migrationssozialarbeit ist ein wichtiger Baustein der Unterstützungsstruktur bei der Integration. Die Finanzierung der Migrationssozialarbeit und der Fachberatungsdienste ist im Landesaufnahmegesetz verankert, um durch niedrigschwellige Beratung die Teilhabe von Eingewanderten zu ermöglichen.

Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und anderen Trägern durchgeführt und zum Teil an festen Standorten, zum Teil aufsuchend in Gemeinschaftsunterkünften angeboten.

Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung und psychosozialer Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit und Vermittlungshilfe z.B. in Frauenberatung, Kinderschutz-, Familien- und Erziehungsberatung sowie schulpsychologische Beratung. Außerdem erhalten Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen:

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen:

Geflüchtete und Asylsuchende

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.

Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.

Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Aufnahme von Geflüchteten in Brandenburg

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird regelmäßig entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Geflüchteten aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 46 am 22. November 2023 veröffentlicht worden. Ab 2026 gelten neue Verteilerschlüssel, die am 20. August 2025 im Amtsblatt 34_25 veröffentlicht wurden.

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird regelmäßig entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Geflüchteten aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 46 am 22. November 2023 veröffentlicht worden. Ab 2026 gelten neue Verteilerschlüssel, die am 20. August 2025 im Amtsblatt 34_25 veröffentlicht wurden.

Landesrechtliche Bestimmungen zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.

Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im Frühjahr 2023 bereits zum siebten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2019 bis 2022 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im Frühjahr 2023 bereits zum siebten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2019 bis 2022 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.