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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Інформація для біженців з України

Bild des Headerbildes zur Einreise Ukraine
© lauritta - stock.adobe.com
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Aktuelle Rechtslage

Der Rat der Europäischen Union hat auf Vorschlag der Europäischen Kommission am 25. Juni 2024 beschlossen, den europarechtlichen vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 zu verlängern [Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1836]. Der Bundesgesetzgeber hat mit Zustimmung des Bundesrates zur nationalen Umsetzung des vorübergehenden Schutzes auch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert.

Danach gelten Aufenthaltstitel ukrainischer Staatsangehöriger, die zum Zweck des vorübergehenden Schutzes nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt wurden und am 1. Februar 2025 gültig waren, ungeachtet des auf dem Aufenthaltstitel aufgebrachten Datums automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Die Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt in der Regel nicht, da dies nicht erforderlich ist.

Dies gilt ebenso für am 1. Februar 2025 gültige Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, wenn sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Flüchtlingsschutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügten, sowie für Familienangehörige der vorgenannten Personengruppen.

Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich, wenn Sie zu einer der vorgenannten Personengruppen gehören. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist weiterhin legal und Sie müssen nichts weiteres veranlassen.


Soweit Sie über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG verfügen und Sie nicht zu einer der vorgenannten Personengruppen gehören, läuft Ihr Aufenthaltstitel zum 4. März 2025 aus. Sie werden jedoch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde direkt kontaktiert und zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Beratungsgespräch werden mit Ihnen sonstige zur Verfügung stehende aufenthaltsrechtliche Optionen besprochen. Bitte nehmen Sie den Ihnen angebotenen Termin wahr, um einen unerlaubten Aufenthalt und die hiermit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Aufenthaltstitel fort gilt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.

Der Rat der Europäischen Union hat auf Vorschlag der Europäischen Kommission am 25. Juni 2024 beschlossen, den europarechtlichen vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 zu verlängern [Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1836]. Der Bundesgesetzgeber hat mit Zustimmung des Bundesrates zur nationalen Umsetzung des vorübergehenden Schutzes auch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert.

Danach gelten Aufenthaltstitel ukrainischer Staatsangehöriger, die zum Zweck des vorübergehenden Schutzes nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt wurden und am 1. Februar 2025 gültig waren, ungeachtet des auf dem Aufenthaltstitel aufgebrachten Datums automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Die Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt in der Regel nicht, da dies nicht erforderlich ist.

Dies gilt ebenso für am 1. Februar 2025 gültige Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, wenn sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Flüchtlingsschutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügten, sowie für Familienangehörige der vorgenannten Personengruppen.

Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich, wenn Sie zu einer der vorgenannten Personengruppen gehören. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist weiterhin legal und Sie müssen nichts weiteres veranlassen.


Soweit Sie über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG verfügen und Sie nicht zu einer der vorgenannten Personengruppen gehören, läuft Ihr Aufenthaltstitel zum 4. März 2025 aus. Sie werden jedoch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde direkt kontaktiert und zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Beratungsgespräch werden mit Ihnen sonstige zur Verfügung stehende aufenthaltsrechtliche Optionen besprochen. Bitte nehmen Sie den Ihnen angebotenen Termin wahr, um einen unerlaubten Aufenthalt und die hiermit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Aufenthaltstitel fort gilt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.


Informationen

Abbildung eines Banners Germany4Ukraine quer

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Germany4Ukraine

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Germany4Ukraine

Iнформація

Abbildung eines Banners Germany4Ukraine quer UA

Федеральне відомство у справах міграції та біженців
Germany4Ukraine

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Germany4Ukraine


Kontakte kommunaler (örtlich zuständiger) Ausländerbehörden in Brandenburg

таблиці нижче ви знайдете огляд місцевих імміграційних органів у землі Бранденбург

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Das Bild zeigt das Wappen der Stadt Cottbus
Das Bild zeigt das Wappen der Stadt Brandenburg an der Havel
Bild des Wappens vom Landkreis Elbe-Elster
Bild des Wappens des Landkreises HVL
Bild des Wappens des Landkreises Oberhavel
Bild des Wappens des Landkreises Oder-Spree
Bild des Wappens der Landeshauptstadt Potsdam
Bild des Wappens des Landkreises PR
Bild des Wappens des Landkreises TF
Bild des Wappens der Stadt Schwedt_Oder

Ausländerbehörde der Stadt Schwedt/Oder
Tel.: 03332 446-650 oder -651
E-Mail: abh@schwedt.de

Bild des Wappens der Stadt Schwedt_Oder

Ausländerbehörde der Stadt Schwedt/Oder
Tel.: 03332 446-650 oder -651
E-Mail: abh@schwedt.de

Das Bild zeigt das Wappen des Landkreises Barnim
Das Bild zeigt das Wappen des Landkreises Dahme-Spreewald
Bild des Wappens der Stadt Frankfurt/Oder
Bild des Wappens des Landkreises MOL
Bild des Wappens des Landkreises OSL
Bild des Wappens des Landkreises OPR
Bild des Wappens des Landkreises PM
Bild des Wappens des Landkreises SPN
Bild des Wappens des Landkreises UM

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