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Statistik Online

Statistik ist ein Massengeschäft. Für die Erstellung der rund 250 Bundesstatistiken müssen regelmäßig - d.h monatlich, vierteljährlich, jährlich - auskunftspflichtige Unternehmen, aber auch Behörden und Bürger befragt werden. Dabei entsteht zunächst bei den Auskunftspflichtigen, insbesondere bei den Unternehmen, nicht unerheblicher manueller Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen. Für Großbetriebe ist dies naturgemäß einfacher zu bewältigen als für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand setzt sich fort beim zuständigen Landesstatistikamt, in dem massenhaft manuelle Erfassungs- und Korrekturarbeiten, Plausibilitätsprüfungen, Rückfragen und Mahnverfahren durchgeführt werden müssen, bevor die DV-gestützten Aufbereitungsarbeiten beginnen können.

§ 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG): Durch den § 11a BStatG ist die Übermittlung von Daten mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschformate für die öffentliche Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. So kann bereits die Mehrzahl der Statistiken elektronisch durchgeführt werden.


Nutzung von Onlineverfahren zur Datenmeldung
Durch den Umstieg von Papier- auf Online-Formulare werden schon erhebliche Entlastungseffekte für die Befragten erzielt:

  • Das Ausfüllen von Papiervordrucken und das Versenden von Datenträgern entfällt;
  • Das Online-Formular enthält die bereits gemeldeten Daten; die Angaben müssen nur noch aktualisiert und ggf. ergänzt werden;
  • Kontextbezogene Erklärungshilfen und Plausibilitätskontrollen erleichtern das Ausfüllen; dadurch entfällt ein Großteil aufwändiger Nachfragen und Korrekturen;
  • Die Online-Meldungen erreichen das Statistikamt schnell und kostengünstig;
  • Abgabefristen können besser eingehalten werden, so dass sich Rückfragen und Mahnungen weit gehend erübrigen.

Das bundesweite Programm Onlinestatistik - Internetbasierte Erhebungen in der amtlichen Statistik - stellt einen wirkungsvollen Beitrag zu den E-Government-Vorhaben des Bundes und der Länder dar und darf als beispielhaft für den gelungenen Modernisierungsprozess in der amtlichen Statistik gelten.

Online-Meldeverfahren
Eine Übersicht über die durch Online-Verfahren unterstützte Statistiken finden Sie auf dem Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

  • IDEV (Internetdatenerhebung im Verbund)
    • wird dezentral von den statistischen Landesämtern eingesetzt
    • Daten können direkt von den Auskunftspflichtige über elektronische Online-Formulare zu verschiedenen amtlichen Statistiken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemelden werde
    • reduziert Meldeaufwand durch vielfältige Unterstützungsfunktionen

  • eSTATISTIK.core
    • wird zentral vom Statistischen Bundesamt betrieben
    • erfragte Daten können automatisiert von den jeweiligen Softwaresystemen der auskunftspflichtigen Unternehmen oder öffentlichen Stellen in elektronischer Form gewonnen werden

Die Beteiligungsquoten je nach Statistik und Periodizität fallen sehr unterschiedlich aus und entsprechen nicht immer den Erwartungen der statistischen Ämter. Ziel muss es daher sein, das Projekt ‚Online-Statistik' - als Teil des eGovernment-Aktionsplans der Landesregierung - in der Wirtschaft stärker bekannt zu machen, mögliche Hindernisse zu beseitigen und die Anzahl der Online-Statistiken für die Wirtschaft weiter auszubauen.

Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können direkt die Statistikdaten gemeldet werden. Daneben bietet es umfassende Informationen, zusätzliche Möglichkeiten zur Kommunikation und Interaktion mit den Fachbereichen sowie Newsletter und Erinnerungs-Service zur Abgabe der Statistikdaten an.


Verwaltungsdatenverwendung
Der weitestgehende Entlastungseffekt für die Auskunftspflichtigen kann schließlich erreicht werden, wenn es der Statistik, stärker als bisher, ermöglicht wird, Daten aus zentralen Registern (Unternehmensregister, Verwaltungsregister) zu erhalten. Denn ein Großteil der Daten über Unternehmen und Betriebe, die die Statistik benötigt, liegt bereits an verschiedenen Stellen vor.

Durch das im März 2011 in Kraft getretene  Verwaltungsdatenverwendungsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke zu nutzen. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen von Informationspflichten zu entlasten und somit Kosten zu mindern. Der Schwerpunkt der Entlastungen wird vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen liegen.

Um die Qualität der Übermittlung von Meldedaten an die Statistik zu erhöhen, wurde XMeld, der Standard der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch im Meldewesen und mit dem Meldewesen, weiterentwickelt. Seit 2016 werden so Meldungen zu Zu- und Fortzügen, Staatsangehörigkeitswechsel und Familienstandsänderungen (Ehescheidung, Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft) sowie dazugehörige Korrekturen und Berichtigungen bundesweit im Standard OSCI-XMeld von den Meldebehörden an die Statistik übermittelt. Die im Meldewesen seit 2007 konsequent verfolgte Standardisierung von Datenübermittlungen verbessert die Qualität der Daten in den Melderegistern. Bspw. ist seit dem Jahr 2007 mit der Einführung des verbindlichen elektronischen Rückmeldeverfahrens im Meldewesen bei einem Wohnungswechsel im Inland die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde entfallen. Die Kommunikation der Meldebehörden im elektronischen Rückmeldeverfahren erfolgt seitdem in Standard OSCI-XMeld  Auf diese Weise werden Zu- und Wegzüge zuverlässig und zeitnah bei den betroffenen Meldebehörden erfasst. Durch die im Meldewesen neu geordneten Prozesse lässt sich die Bevölkerungswanderungen einfacher darstellen. Mit der in OSCI-XMeld standardisierten Datenübermittlung an die Statistik werden die für die Bevölkerungsstatistik relevanten melderechtlichen Prozesse bundesweit einheitlich an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt.

Auch die Datenübermittlungen der Meldebehörden anlässlich des registergestützten Zensus 2021 (siehe Zensus 2021 unter "Aufgaben und Projekte") werden in OSCI-XMeld umgesetzt. Die Übermittlung der Meldedaten aufgrund § 9 Zensusvorbereitungsgesetz 2021 wurde im November/Dezember 2017 bereits erfolgreich im Standards OSCI-XMeld umgesetzt.

Daneben erfolgt die Übermittlung von Geburts- und Sterbefällen von den Standesämtern standardisiert unter Verwendung von OSCI-XPersonenstand.  

Statistik ist ein Massengeschäft. Für die Erstellung der rund 250 Bundesstatistiken müssen regelmäßig - d.h monatlich, vierteljährlich, jährlich - auskunftspflichtige Unternehmen, aber auch Behörden und Bürger befragt werden. Dabei entsteht zunächst bei den Auskunftspflichtigen, insbesondere bei den Unternehmen, nicht unerheblicher manueller Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen. Für Großbetriebe ist dies naturgemäß einfacher zu bewältigen als für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand setzt sich fort beim zuständigen Landesstatistikamt, in dem massenhaft manuelle Erfassungs- und Korrekturarbeiten, Plausibilitätsprüfungen, Rückfragen und Mahnverfahren durchgeführt werden müssen, bevor die DV-gestützten Aufbereitungsarbeiten beginnen können.

§ 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG): Durch den § 11a BStatG ist die Übermittlung von Daten mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschformate für die öffentliche Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. So kann bereits die Mehrzahl der Statistiken elektronisch durchgeführt werden.


Nutzung von Onlineverfahren zur Datenmeldung
Durch den Umstieg von Papier- auf Online-Formulare werden schon erhebliche Entlastungseffekte für die Befragten erzielt:

  • Das Ausfüllen von Papiervordrucken und das Versenden von Datenträgern entfällt;
  • Das Online-Formular enthält die bereits gemeldeten Daten; die Angaben müssen nur noch aktualisiert und ggf. ergänzt werden;
  • Kontextbezogene Erklärungshilfen und Plausibilitätskontrollen erleichtern das Ausfüllen; dadurch entfällt ein Großteil aufwändiger Nachfragen und Korrekturen;
  • Die Online-Meldungen erreichen das Statistikamt schnell und kostengünstig;
  • Abgabefristen können besser eingehalten werden, so dass sich Rückfragen und Mahnungen weit gehend erübrigen.

Das bundesweite Programm Onlinestatistik - Internetbasierte Erhebungen in der amtlichen Statistik - stellt einen wirkungsvollen Beitrag zu den E-Government-Vorhaben des Bundes und der Länder dar und darf als beispielhaft für den gelungenen Modernisierungsprozess in der amtlichen Statistik gelten.

Online-Meldeverfahren
Eine Übersicht über die durch Online-Verfahren unterstützte Statistiken finden Sie auf dem Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

  • IDEV (Internetdatenerhebung im Verbund)
    • wird dezentral von den statistischen Landesämtern eingesetzt
    • Daten können direkt von den Auskunftspflichtige über elektronische Online-Formulare zu verschiedenen amtlichen Statistiken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemelden werde
    • reduziert Meldeaufwand durch vielfältige Unterstützungsfunktionen

  • eSTATISTIK.core
    • wird zentral vom Statistischen Bundesamt betrieben
    • erfragte Daten können automatisiert von den jeweiligen Softwaresystemen der auskunftspflichtigen Unternehmen oder öffentlichen Stellen in elektronischer Form gewonnen werden

Die Beteiligungsquoten je nach Statistik und Periodizität fallen sehr unterschiedlich aus und entsprechen nicht immer den Erwartungen der statistischen Ämter. Ziel muss es daher sein, das Projekt ‚Online-Statistik' - als Teil des eGovernment-Aktionsplans der Landesregierung - in der Wirtschaft stärker bekannt zu machen, mögliche Hindernisse zu beseitigen und die Anzahl der Online-Statistiken für die Wirtschaft weiter auszubauen.

Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können direkt die Statistikdaten gemeldet werden. Daneben bietet es umfassende Informationen, zusätzliche Möglichkeiten zur Kommunikation und Interaktion mit den Fachbereichen sowie Newsletter und Erinnerungs-Service zur Abgabe der Statistikdaten an.


Verwaltungsdatenverwendung
Der weitestgehende Entlastungseffekt für die Auskunftspflichtigen kann schließlich erreicht werden, wenn es der Statistik, stärker als bisher, ermöglicht wird, Daten aus zentralen Registern (Unternehmensregister, Verwaltungsregister) zu erhalten. Denn ein Großteil der Daten über Unternehmen und Betriebe, die die Statistik benötigt, liegt bereits an verschiedenen Stellen vor.

Durch das im März 2011 in Kraft getretene  Verwaltungsdatenverwendungsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke zu nutzen. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen von Informationspflichten zu entlasten und somit Kosten zu mindern. Der Schwerpunkt der Entlastungen wird vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen liegen.

Um die Qualität der Übermittlung von Meldedaten an die Statistik zu erhöhen, wurde XMeld, der Standard der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch im Meldewesen und mit dem Meldewesen, weiterentwickelt. Seit 2016 werden so Meldungen zu Zu- und Fortzügen, Staatsangehörigkeitswechsel und Familienstandsänderungen (Ehescheidung, Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft) sowie dazugehörige Korrekturen und Berichtigungen bundesweit im Standard OSCI-XMeld von den Meldebehörden an die Statistik übermittelt. Die im Meldewesen seit 2007 konsequent verfolgte Standardisierung von Datenübermittlungen verbessert die Qualität der Daten in den Melderegistern. Bspw. ist seit dem Jahr 2007 mit der Einführung des verbindlichen elektronischen Rückmeldeverfahrens im Meldewesen bei einem Wohnungswechsel im Inland die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde entfallen. Die Kommunikation der Meldebehörden im elektronischen Rückmeldeverfahren erfolgt seitdem in Standard OSCI-XMeld  Auf diese Weise werden Zu- und Wegzüge zuverlässig und zeitnah bei den betroffenen Meldebehörden erfasst. Durch die im Meldewesen neu geordneten Prozesse lässt sich die Bevölkerungswanderungen einfacher darstellen. Mit der in OSCI-XMeld standardisierten Datenübermittlung an die Statistik werden die für die Bevölkerungsstatistik relevanten melderechtlichen Prozesse bundesweit einheitlich an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt.

Auch die Datenübermittlungen der Meldebehörden anlässlich des registergestützten Zensus 2021 (siehe Zensus 2021 unter "Aufgaben und Projekte") werden in OSCI-XMeld umgesetzt. Die Übermittlung der Meldedaten aufgrund § 9 Zensusvorbereitungsgesetz 2021 wurde im November/Dezember 2017 bereits erfolgreich im Standards OSCI-XMeld umgesetzt.

Daneben erfolgt die Übermittlung von Geburts- und Sterbefällen von den Standesämtern standardisiert unter Verwendung von OSCI-XPersonenstand.