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Statistik Online

Statistik ist ein Massengeschäft. Für die Erstellung der rund 220 Bundesstatistiken müssen regelmäßig – d.h. monatlich, vierteljährlich, jährlich – auskunftspflichtige Unternehmen, aber auch Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger befragt werden. Dabei entsteht zunächst bei den Auskunftspflichtigen, insbesondere bei den Unternehmen, nicht unerheblicher manueller Aufwand zum Ausfüllen der (digitalen) Fragebögen. Für Großbetriebe ist dies naturgemäß einfacher zu bewältigen als für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand setzt sich fort beim zuständigen Landesstatistikamt, in dem massenhaft (manuelle) Erfassungs- und Korrekturarbeiten, Plausibilitätsprüfungen, Rückfragen und Mahnverfahren durchgeführt werden müssen.

§ 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG): § 11a BStatG schreibt die Übermittlung von Daten mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschformate für die öffentliche Verwaltung vor und verpflichtet Unternehmen, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. So kann seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2013 bereits die Mehrzahl der Statistiken elektronisch durchgeführt werden.

Nutzung von Onlineverfahren zur Datenmeldung

Durch den Umstieg von Papier- auf Online-Formulare konnten schon erhebliche Entlastungseffekte für die Befragten erzielt:

  • Das Ausfüllen von Papiervordrucken und das Versenden von Datenträgern entfällt;
  • Das Online-Formular enthält die bereits gemeldeten Daten; die Angaben müssen nur noch aktualisiert und ggf. ergänzt werden;
  • Kontextbezogene Erklärungshilfen und Plausibilitätskontrollen erleichtern das Ausfüllen; dadurch entfällt ein Großteil aufwändiger Nachfragen und Korrekturen;
  • Die Online-Meldungen erreichen das Statistikamt schnell und kostengünstig;
  • Abgabefristen können besser eingehalten werden, so dass sich Rückfragen und Mahnungen weit gehend erübrigen.

Online-Meldeverfahren und das Erhebungsportal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können direkt die Statistikdaten gemeldet werden. Daneben bietet es umfassende Informationen, zusätzliche Möglichkeiten zur Kommunikation und Interaktion mit den statistischen Ämtern sowie einen Erinnerungs-Service zur Abgabe der Statistikdaten an.
Eine Übersicht über die durch Online-Verfahren unterstützten Statistiken finden Sie auf dem Erhebungsportal unter den Informationen zu den Statistiken sowie auf der Seite für die durch Online-Verfahren unterstützen Statistiken. 

Für die Online-Meldung zu Statistiken kommen unterschiedliche elektronische Datenmeldeverfahren zum Einsatz:

IDEV (Internetdatenerhebung im Verbund) 

    • wird dezentral von den statistischen Landesämtern eingesetzt
    • Daten können direkt von den Auskunftspflichtigen über elektronische Online-Formulare zu verschiedenen amtlichen Statistiken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeldet werden
    • reduziert Meldeaufwand durch vielfältige Unterstützungsfunktionen

eSTATISTIK.core bzw. .CORE

    • wird zentral vom Statistischen Bundesamt betrieben
    • erfragte Daten können automatisiert von den jeweiligen Softwaresystemen der auskunftspflichtigen Unternehmen oder öffentlichen Stellen in elektronischer Form gewonnen werden

OSCI (Online Services Computer Interface)

    • Elektronische Datenmeldung für die öffentliche Verwaltung
    • OSCI-Transport steht für eine sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung digitaler Daten mit dem Fokus auf die Eignung im Verwaltungsbereich

Weitere Informationen zu den verschiedenen Online-Meldeverfahren sind ebenfalls im Erhebungsportal zu finden.

Verwaltungsdatenverwendung

Der weitestgehende Entlastungseffekt für die Auskunftspflichtigen kann schließlich erreicht werden, wenn es der Statistik, stärker als bisher, ermöglicht wird, Daten aus zentralen Registern (Unternehmensregister, Verwaltungsregister) zu erhalten. Denn ein Großteil der Daten über Unternehmen und Betriebe, die die Statistik benötigt, liegt bereits an verschiedenen Stellen vor.
 
Durch das im November 2010 in Kraft getretene  Verwaltungsdatenverwendungsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke zu nutzen. Ziel des Gesetzes war es, Unternehmen von Informationspflichten zu entlasten und somit Kosten zu mindern. Der Schwerpunkt der Entlastungen sollte vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen liegen.
Um die Qualität der Übermittlung von Meldedaten an die Statistik zu erhöhen, wurde OSCI-XMeld, der Standard der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch im Meldewesen und mit dem Meldewesen, weiterentwickelt. 
So wurden auch die Datenübermittlungen der Meldebehörden anlässlich des registergestützten Zensus 2022 (siehe auch Registerzensus 2031 unter "Aufgaben und Projekte") in OSCI-XMeld umgesetzt. Für den Registerzensus 2031 laufen ebenfalls bereits Planungen zu entsprechenden Weiterentwicklungen von OSCI-XMeld. 
  

Statistik ist ein Massengeschäft. Für die Erstellung der rund 220 Bundesstatistiken müssen regelmäßig – d.h. monatlich, vierteljährlich, jährlich – auskunftspflichtige Unternehmen, aber auch Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger befragt werden. Dabei entsteht zunächst bei den Auskunftspflichtigen, insbesondere bei den Unternehmen, nicht unerheblicher manueller Aufwand zum Ausfüllen der (digitalen) Fragebögen. Für Großbetriebe ist dies naturgemäß einfacher zu bewältigen als für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand setzt sich fort beim zuständigen Landesstatistikamt, in dem massenhaft (manuelle) Erfassungs- und Korrekturarbeiten, Plausibilitätsprüfungen, Rückfragen und Mahnverfahren durchgeführt werden müssen.

§ 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG): § 11a BStatG schreibt die Übermittlung von Daten mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschformate für die öffentliche Verwaltung vor und verpflichtet Unternehmen, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. So kann seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2013 bereits die Mehrzahl der Statistiken elektronisch durchgeführt werden.

Nutzung von Onlineverfahren zur Datenmeldung

Durch den Umstieg von Papier- auf Online-Formulare konnten schon erhebliche Entlastungseffekte für die Befragten erzielt:

  • Das Ausfüllen von Papiervordrucken und das Versenden von Datenträgern entfällt;
  • Das Online-Formular enthält die bereits gemeldeten Daten; die Angaben müssen nur noch aktualisiert und ggf. ergänzt werden;
  • Kontextbezogene Erklärungshilfen und Plausibilitätskontrollen erleichtern das Ausfüllen; dadurch entfällt ein Großteil aufwändiger Nachfragen und Korrekturen;
  • Die Online-Meldungen erreichen das Statistikamt schnell und kostengünstig;
  • Abgabefristen können besser eingehalten werden, so dass sich Rückfragen und Mahnungen weit gehend erübrigen.

Online-Meldeverfahren und das Erhebungsportal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können direkt die Statistikdaten gemeldet werden. Daneben bietet es umfassende Informationen, zusätzliche Möglichkeiten zur Kommunikation und Interaktion mit den statistischen Ämtern sowie einen Erinnerungs-Service zur Abgabe der Statistikdaten an.
Eine Übersicht über die durch Online-Verfahren unterstützten Statistiken finden Sie auf dem Erhebungsportal unter den Informationen zu den Statistiken sowie auf der Seite für die durch Online-Verfahren unterstützen Statistiken. 

Für die Online-Meldung zu Statistiken kommen unterschiedliche elektronische Datenmeldeverfahren zum Einsatz:

IDEV (Internetdatenerhebung im Verbund) 

    • wird dezentral von den statistischen Landesämtern eingesetzt
    • Daten können direkt von den Auskunftspflichtigen über elektronische Online-Formulare zu verschiedenen amtlichen Statistiken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeldet werden
    • reduziert Meldeaufwand durch vielfältige Unterstützungsfunktionen

eSTATISTIK.core bzw. .CORE

    • wird zentral vom Statistischen Bundesamt betrieben
    • erfragte Daten können automatisiert von den jeweiligen Softwaresystemen der auskunftspflichtigen Unternehmen oder öffentlichen Stellen in elektronischer Form gewonnen werden

OSCI (Online Services Computer Interface)

    • Elektronische Datenmeldung für die öffentliche Verwaltung
    • OSCI-Transport steht für eine sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung digitaler Daten mit dem Fokus auf die Eignung im Verwaltungsbereich

Weitere Informationen zu den verschiedenen Online-Meldeverfahren sind ebenfalls im Erhebungsportal zu finden.

Verwaltungsdatenverwendung

Der weitestgehende Entlastungseffekt für die Auskunftspflichtigen kann schließlich erreicht werden, wenn es der Statistik, stärker als bisher, ermöglicht wird, Daten aus zentralen Registern (Unternehmensregister, Verwaltungsregister) zu erhalten. Denn ein Großteil der Daten über Unternehmen und Betriebe, die die Statistik benötigt, liegt bereits an verschiedenen Stellen vor.
 
Durch das im November 2010 in Kraft getretene  Verwaltungsdatenverwendungsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke zu nutzen. Ziel des Gesetzes war es, Unternehmen von Informationspflichten zu entlasten und somit Kosten zu mindern. Der Schwerpunkt der Entlastungen sollte vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen liegen.
Um die Qualität der Übermittlung von Meldedaten an die Statistik zu erhöhen, wurde OSCI-XMeld, der Standard der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch im Meldewesen und mit dem Meldewesen, weiterentwickelt. 
So wurden auch die Datenübermittlungen der Meldebehörden anlässlich des registergestützten Zensus 2022 (siehe auch Registerzensus 2031 unter "Aufgaben und Projekte") in OSCI-XMeld umgesetzt. Für den Registerzensus 2031 laufen ebenfalls bereits Planungen zu entsprechenden Weiterentwicklungen von OSCI-XMeld.