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Bund-Länder-Koordination

Die Aufgabe von Referat 23 ist die Erarbeitung von (fachlichen) Stellungnahmen und Voten zu Themen der amtlichen Statistik.

Bundesrat

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten im Bundesrat ist i. d. R. zuständig für Fragen der amtlichen Statistik. In den Ausschüssen des Bundesrates bringen die Länder ihre Interessen ein. Statistikgesetze des Bundes bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Vorlagen (sog. Drucksachen), die unter Federführung der Innenministerien des Bundes und der Länder erarbeitet worden sind, werden vom Innenausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, sofern der Statistikbereich berührt ist. Dabei müssen die unterschiedlichen Interessen in den Fachausschüssen gegeneinander ausgehandelt und zu einem einheitlichen Landesvotum zusammengefasst werden.

Innenministerkonferenz

In der Innenministerkonferenz (IMK) ist die länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene verankert. An dieser "ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren" nimmt der Bundesminister des Innern (BMI) als ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - teil. In der Regel tagt die IMK zweimal im Jahr, ferner können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.
Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet. In ihrem Zuschnitt bilden die Arbeitskreise die Geschäftsbereiche der Innenressorts ab und beschreiben damit auch den Aufgabenbereich der IMK:

  • AK I - Staatsrecht und Verwaltung (u. a. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, amtliche Statistik, Verwaltungsrecht)
  • AK II - Innere Sicherheit (u. a. Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
  • AK III - Kommunale Angelegenheiten
  • AK IV - Verfassungsschutz
  • AK V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
  • AK VI - Verwaltungsorganisation, Aus- u. Fortbildung sowie öffentliches Dienstrecht

Im Vorfeld der IMK-Sitzungen tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise bewertet und für die IMK aufbereitet.

Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip, d. h. keines der 16 Mitglieder darf gegen den Beschluss stimmen, Enthaltungen sind jedoch möglich.

Die Aufgabe von Referat 23 ist die Erarbeitung von (fachlichen) Stellungnahmen und Voten zu Themen der amtlichen Statistik.

Bundesrat

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten im Bundesrat ist i. d. R. zuständig für Fragen der amtlichen Statistik. In den Ausschüssen des Bundesrates bringen die Länder ihre Interessen ein. Statistikgesetze des Bundes bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Vorlagen (sog. Drucksachen), die unter Federführung der Innenministerien des Bundes und der Länder erarbeitet worden sind, werden vom Innenausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, sofern der Statistikbereich berührt ist. Dabei müssen die unterschiedlichen Interessen in den Fachausschüssen gegeneinander ausgehandelt und zu einem einheitlichen Landesvotum zusammengefasst werden.

Innenministerkonferenz

In der Innenministerkonferenz (IMK) ist die länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene verankert. An dieser "ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren" nimmt der Bundesminister des Innern (BMI) als ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - teil. In der Regel tagt die IMK zweimal im Jahr, ferner können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.
Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet. In ihrem Zuschnitt bilden die Arbeitskreise die Geschäftsbereiche der Innenressorts ab und beschreiben damit auch den Aufgabenbereich der IMK:

  • AK I - Staatsrecht und Verwaltung (u. a. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, amtliche Statistik, Verwaltungsrecht)
  • AK II - Innere Sicherheit (u. a. Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
  • AK III - Kommunale Angelegenheiten
  • AK IV - Verfassungsschutz
  • AK V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
  • AK VI - Verwaltungsorganisation, Aus- u. Fortbildung sowie öffentliches Dienstrecht

Im Vorfeld der IMK-Sitzungen tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise bewertet und für die IMK aufbereitet.

Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip, d. h. keines der 16 Mitglieder darf gegen den Beschluss stimmen, Enthaltungen sind jedoch möglich.