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Bürokratieabbau

Besonders kleine und mittlere Unternehmen klagen immer wieder über hohe Belastungen durch statistische Meldepflichten. Frage: Wie sehen diese Belastungen konkret aus und was kann die Landesregierung zum Bürokratieabbau im Bereich der amtlichen Statistik tun?

Im Land Brandenburg wurde im Koalitionsvertrag für die aktuelle 8. Wahlperiode verschiedene Vorhaben zum Bürokratieabbau und zur insbesondere Erleichterung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. So wurde beispielsweise der Sonderausschuss für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg eingesetzt. Im Zusammenschluss mit den anderen Ländern und dem Bund wurde die sogenannte „Föderale Modernisierungsagenda“ beschlossen, die ebenfalls den Bürokratieabbau zum Ziel hat.

Empirische Studien zeigen, dass bei der Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die staatliche Bürokratie die amtliche Statistik eine eher nachgeordnete Rolle spielt. Dennoch werden durch die regelmäßigen schriftlichen, teilweise elektronischen Befragungen ein Teil der Betriebe und Unternehmen belastet. Das liegt vor allem an der herkömmlichen Art ihrer Durchführung. Der Umstieg auf elektronische Datenlieferung ist der Schlüssel zur Entlastung sowohl der Betriebe als auch der Statistikämter. Weitere Entlastungen stellen beispielsweise die Harmonisierung der Meldefristen von verschiedenen Erhebungen, die Zusammenlegung von Erhebungen, die Überprüfung der Notwendigkeit von nationalen Berichtspflichten, die über die EU-gebundenen Berichtspflichten hinaus gehen, die Anhebung von Schwellenwerten zur Erhebung sowie eine noch stärkere Digitalisierung dar. 
Die Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Statistiken als Mittel zur Entlastung von statistischen Auskunftspflichten sind demgegenüber – auch aus Sicht der Wirtschaft – begrenzt.

Welchen Aufwand verursacht die amtliche Statistik im Einzelfall?

Diese Frage lässt sich nur beispielhaft und näherungsweise beantworten. Ob ein Unternehmen überhaupt auskunftspflichtig ist und wie häufig es zur Auskunft herangezogen wird, hängt von mehreren Parametern ab: z. B. Branchenzugehörigkeit, Anzahl der Beschäftigten, Größenordnung usw. Generell kann man davon ausgehen, dass kleine und mittlere Unternehmen nur selten zu mehr als einer Statistik melden.
Dort, wo es anders ist, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Unterschiedliche Belastungssituationen resultieren auch aus dem Umfang der jeweiligen Erhebungsformulare. Der Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen hängt nicht nur von der Anzahl der Merkmale, sondern auch von der Verfügbarkeit der benötigten Daten ab. Meist handelt es sich um Basisdaten, die direkt den Geschäftsbüchern zu entnehmen sind (Anzahl Beschäftigte, Umsatz, Auftragseingang, Vollzeitbeschäftigte, Bruttogehaltssumme, Kurzarbeit, Akkordsätze u.a.). Aufwand entsteht, wenn dieselben Angaben immer wieder gemacht werden müssen, Begriffe unklar sind oder zu Beantwortung weiter gehende Recherchen angestellt werden müssen. Oft sind telefonische oder schriftliche Nachfragen seitens der statistischen Landesämter erforderlich, weil Angaben fehlen oder unplausibel sind. Hier entsteht zum Teil hoher und lästiger Zusatzaufwand sowohl für die Betriebe als auch für die amtliche Statistik. Je kleiner der Betrieb ist, desto höher ist die Belastung.

Bürokratieabbau in der Praxis: Beispiele aus der amtlichen Statistik

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten stets an der Weiterentwicklung des Aufgabengebietes. Neben Informationsbedürfnissen steht auch eine möglichst geringe Belastung für die Auskunftsgebenden im Fokus. Ein auswahlhafter Überblick über Maßnahmen der nächsten Jahre ist hier einsehbar. 

Um einen realistischen Überblick über den durch Statistikmeldungen entstehenden Aufwand zu erhalten, führt das Statistische Bundesamt seit 2006 das jährliche “Belastungsbarometer" durch. Mit dessen Hilfe wird eine realitätsnahe Basis für weitere Debatten um Bürokratiebe- und -entlastung geschaffen, um somit auf eine weitere Verringerung des Aufwandes für die Wirtschaft hinzuwirken. Es zeigt sich aufgrund des Belastungsbarometers jedoch auch, dass lediglich deutlich unter 1 % der Bürokratiekosten der Unternehmen in Deutschland auf das Ausfüllen einer amtlichen Statistik zurückzuführen sind. 

Im jährlichen Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes werden u.a. die aufwändigsten Statistiken für die Wirtschaft dargestellt. Hierzu gehören derzeit beispielsweise die monatliche Auftragseingangserhebung für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich sowie die Produktionserhebung im Bereich des Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. 

Vor diesem Hintergrund wurde vor kurzem ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz beschlossen. Dieses enthält eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, um Unternehmen zukünftig bei der Meldung zu entlasten: Nicht EU-gebundene Berichtspflichten in den wichtigsten Wirtschaftsstatistiken entfallen, wodurch der Meldeaufwand deutlich sinkt. Gleichzeitig wird die Unternehmensstatistik modernisiert und vereinheitlicht – statt bisher 26 einzelner Statistiken reichen künftig drei harmonisierte Erhebungen aus. So werden Mehrfachmeldungen vermieden und die Nutzung bereits vorhandener Daten verbessert. 

Ein weiteres positives Beispiel ist die Agrarstatistik. Durch das Änderungsgesetz des Agrarstatistikgesetzes sowie der zuletzt beschlossenen zweiten Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung ist es nun möglich, bereits verstärkt vorhandene Verwaltungsdaten zur Erstellung von amtlichen Statistiken zu nutzen. Informationen, die bereits bei Behörden vorliegen, können so für statistische Zwecke verwendet werden, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erneut angeben müssen. Das spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Gleichzeitig bleiben die Daten zuverlässig und aktuell, sodass sie eine solide Grundlage für politische Entscheidungen und die Planung bieten. Neben der Entlastung bei den Auskunftsgebenden hat dies auch Vorteile für die statistischen Ämter der Länder, da diese schneller und effizienter arbeiten können aufgrund bereits vorliegender Daten. Dies führt wiederum zu aktuelleren Ergebnissen. Das ist wichtig, damit Politik und Verwaltung in Brandenburg auf verlässliche Informationen zurückgreifen können, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem trägt der Bürokratieabbau zur Kosteneinsparung bei, da weniger Personal und Zeit für die Datenerhebung erforderlich werden.

Fazit

Insgesamt kann Bürokratieabbau in der amtlichen Statistik dafür sorgen, dass die Erfassung und Auswertung von Daten moderner, einfacher und effizienter werden, insbesondere durch kritische Überprüfung der bisherigen Erhebungspraxis. Davon profitieren Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und auch die Politik, da Entscheidungen auf einer besseren und schneller zu Verfügung stehenden Informationsgrundlage getroffen werden können.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen klagen immer wieder über hohe Belastungen durch statistische Meldepflichten. Frage: Wie sehen diese Belastungen konkret aus und was kann die Landesregierung zum Bürokratieabbau im Bereich der amtlichen Statistik tun?

Im Land Brandenburg wurde im Koalitionsvertrag für die aktuelle 8. Wahlperiode verschiedene Vorhaben zum Bürokratieabbau und zur insbesondere Erleichterung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. So wurde beispielsweise der Sonderausschuss für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg eingesetzt. Im Zusammenschluss mit den anderen Ländern und dem Bund wurde die sogenannte „Föderale Modernisierungsagenda“ beschlossen, die ebenfalls den Bürokratieabbau zum Ziel hat.

Empirische Studien zeigen, dass bei der Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die staatliche Bürokratie die amtliche Statistik eine eher nachgeordnete Rolle spielt. Dennoch werden durch die regelmäßigen schriftlichen, teilweise elektronischen Befragungen ein Teil der Betriebe und Unternehmen belastet. Das liegt vor allem an der herkömmlichen Art ihrer Durchführung. Der Umstieg auf elektronische Datenlieferung ist der Schlüssel zur Entlastung sowohl der Betriebe als auch der Statistikämter. Weitere Entlastungen stellen beispielsweise die Harmonisierung der Meldefristen von verschiedenen Erhebungen, die Zusammenlegung von Erhebungen, die Überprüfung der Notwendigkeit von nationalen Berichtspflichten, die über die EU-gebundenen Berichtspflichten hinaus gehen, die Anhebung von Schwellenwerten zur Erhebung sowie eine noch stärkere Digitalisierung dar. 
Die Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Statistiken als Mittel zur Entlastung von statistischen Auskunftspflichten sind demgegenüber – auch aus Sicht der Wirtschaft – begrenzt.

Welchen Aufwand verursacht die amtliche Statistik im Einzelfall?

Diese Frage lässt sich nur beispielhaft und näherungsweise beantworten. Ob ein Unternehmen überhaupt auskunftspflichtig ist und wie häufig es zur Auskunft herangezogen wird, hängt von mehreren Parametern ab: z. B. Branchenzugehörigkeit, Anzahl der Beschäftigten, Größenordnung usw. Generell kann man davon ausgehen, dass kleine und mittlere Unternehmen nur selten zu mehr als einer Statistik melden.
Dort, wo es anders ist, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Unterschiedliche Belastungssituationen resultieren auch aus dem Umfang der jeweiligen Erhebungsformulare. Der Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen hängt nicht nur von der Anzahl der Merkmale, sondern auch von der Verfügbarkeit der benötigten Daten ab. Meist handelt es sich um Basisdaten, die direkt den Geschäftsbüchern zu entnehmen sind (Anzahl Beschäftigte, Umsatz, Auftragseingang, Vollzeitbeschäftigte, Bruttogehaltssumme, Kurzarbeit, Akkordsätze u.a.). Aufwand entsteht, wenn dieselben Angaben immer wieder gemacht werden müssen, Begriffe unklar sind oder zu Beantwortung weiter gehende Recherchen angestellt werden müssen. Oft sind telefonische oder schriftliche Nachfragen seitens der statistischen Landesämter erforderlich, weil Angaben fehlen oder unplausibel sind. Hier entsteht zum Teil hoher und lästiger Zusatzaufwand sowohl für die Betriebe als auch für die amtliche Statistik. Je kleiner der Betrieb ist, desto höher ist die Belastung.

Bürokratieabbau in der Praxis: Beispiele aus der amtlichen Statistik

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten stets an der Weiterentwicklung des Aufgabengebietes. Neben Informationsbedürfnissen steht auch eine möglichst geringe Belastung für die Auskunftsgebenden im Fokus. Ein auswahlhafter Überblick über Maßnahmen der nächsten Jahre ist hier einsehbar. 

Um einen realistischen Überblick über den durch Statistikmeldungen entstehenden Aufwand zu erhalten, führt das Statistische Bundesamt seit 2006 das jährliche “Belastungsbarometer" durch. Mit dessen Hilfe wird eine realitätsnahe Basis für weitere Debatten um Bürokratiebe- und -entlastung geschaffen, um somit auf eine weitere Verringerung des Aufwandes für die Wirtschaft hinzuwirken. Es zeigt sich aufgrund des Belastungsbarometers jedoch auch, dass lediglich deutlich unter 1 % der Bürokratiekosten der Unternehmen in Deutschland auf das Ausfüllen einer amtlichen Statistik zurückzuführen sind. 

Im jährlichen Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes werden u.a. die aufwändigsten Statistiken für die Wirtschaft dargestellt. Hierzu gehören derzeit beispielsweise die monatliche Auftragseingangserhebung für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich sowie die Produktionserhebung im Bereich des Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. 

Vor diesem Hintergrund wurde vor kurzem ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz beschlossen. Dieses enthält eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, um Unternehmen zukünftig bei der Meldung zu entlasten: Nicht EU-gebundene Berichtspflichten in den wichtigsten Wirtschaftsstatistiken entfallen, wodurch der Meldeaufwand deutlich sinkt. Gleichzeitig wird die Unternehmensstatistik modernisiert und vereinheitlicht – statt bisher 26 einzelner Statistiken reichen künftig drei harmonisierte Erhebungen aus. So werden Mehrfachmeldungen vermieden und die Nutzung bereits vorhandener Daten verbessert. 

Ein weiteres positives Beispiel ist die Agrarstatistik. Durch das Änderungsgesetz des Agrarstatistikgesetzes sowie der zuletzt beschlossenen zweiten Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung ist es nun möglich, bereits verstärkt vorhandene Verwaltungsdaten zur Erstellung von amtlichen Statistiken zu nutzen. Informationen, die bereits bei Behörden vorliegen, können so für statistische Zwecke verwendet werden, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erneut angeben müssen. Das spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Gleichzeitig bleiben die Daten zuverlässig und aktuell, sodass sie eine solide Grundlage für politische Entscheidungen und die Planung bieten. Neben der Entlastung bei den Auskunftsgebenden hat dies auch Vorteile für die statistischen Ämter der Länder, da diese schneller und effizienter arbeiten können aufgrund bereits vorliegender Daten. Dies führt wiederum zu aktuelleren Ergebnissen. Das ist wichtig, damit Politik und Verwaltung in Brandenburg auf verlässliche Informationen zurückgreifen können, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem trägt der Bürokratieabbau zur Kosteneinsparung bei, da weniger Personal und Zeit für die Datenerhebung erforderlich werden.

Fazit

Insgesamt kann Bürokratieabbau in der amtlichen Statistik dafür sorgen, dass die Erfassung und Auswertung von Daten moderner, einfacher und effizienter werden, insbesondere durch kritische Überprüfung der bisherigen Erhebungspraxis. Davon profitieren Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und auch die Politik, da Entscheidungen auf einer besseren und schneller zu Verfügung stehenden Informationsgrundlage getroffen werden können.