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Bürokratieabbau

Besonders kleine und mittlere Unternehmen klagen immer wieder über hohe Belastungen durch statistische Meldepflichten. Frage: Wie sehen diese Belastungen konkret aus und was kann die Landesregierung zum Bürokratieabbau im Bereich der amtlichen Statistik tun?

Empirische Studien zeigen: bei der Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die staatliche Bürokratie spielt die amtliche Statistik eine eher nachgeordnete Rolle. Dennoch ist der Aufwand durch die regelmäßigen schriftlichen Befragungen für die Betriebe hoch. Das liegt vor allem an der herkömmlichen Art ihrer Durchführung. Der Umstieg auf elektronische Datenlieferung ist der Schlüssel zur Entlastung sowohl der Betriebe als auch der Statistikämter. Die Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Statistiken als Mittel zur Entlastung von statistischen Auskunftspflichten sind demgegenüber - auch aus Sicht der Wirtschaft - begrenzt.

Bürokratielasten und amtliche Statistik
Inzwischen gibt es verschiedene Studien zur Bürokratiebelastung von Unternehmen. So hat das Institut für Mittelstandsforschung (ifm) Bonn Mitte 2004 eine bundesweite Umfrage zur Bürokratiebelastung kleiner und mittlerer Unternehmen durchgeführt. Die amtliche Statistik rangiert auf dem letzten Rang von insgesamt fünf Rängen beim Anteil an der Gesamtbelastung. Die Hauptlast liegt in den Meldepflichten aus dem Verwaltungsvollzug vor allem in den Bereichen Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.

Auch in einer Untersuchung, ob diese Bürokratiebelastung in den letzten Jahren gestiegen oder gesunken, stellt die amtliche Statistik von allen Pflichten, die mit der geringsten gestiegenen Mehrbelastung dar. Zu dieser Erkenntnis kam das IfM Bonn 2015 im Rahmen seiner langfristigen Studie zum industriellen Mittelstand in Deutschland. Darin gaben die meisten Unternehmen an, eine gestiegene bürokratische Belastung durch gesetzlich vorgeschriebene Pflichten zu spüren. Jedoch rangiert sich die amtliche Statistik auf den letzten Platz von vier betrachteten Pflichten. Mit 49,5 % sieht ein großer Teil der Unternehmen im Fünfjahresvergleich keine weitere Mehrbelastung durch die amtliche Statistik. Besonders gestiegene Belastung sahen die Unternehmen durch arbeits-/und sozialrechtliche Regelungen sowie durch Umweltauflagen und steuerrechtliche Regelungen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in die Bewertung die so genannte ‚empfundene' Bürokratie mit einfließt. Es handelt sich nicht um objektiv gemessene Tatbestände, sondern um Einschätzungen aus Firmensicht. Bemerkenswert ist, dass in diesem Gesamtbild der Belastungen die Statistik nicht so dominant ist, wie oft angenommen wird. Zudem werden statistische Erhebung auch von anderen Akteuren durchgeführt: von den Spitzenverbänden der Wirtschaft selbst (IHK, Handwerkskammern u.a.), von beauftragten Instituten sowie von anderen kommerziellen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Daraus resultieren oft auch Überschneidungen, die zu Irritationen bei den Befragten führen. Vergleicht man die Ergebnisse verschiedener Studien so entfällt ein Anteil zwischen 3 - 15 % der gesamten Bürokratiekosten direkt auf den Bereich der amtlichen Statistik.

Um jedoch die konkreten Belastungen zu bewerten, müssen die bürokratiebedingten Kosten objektiv gemessen werden. Das ifm Bonn hat in seiner Studie "Ermittlung bürokratischer Kostenbelastungen in ausgewählten Bereichen" (Januar 2006) für zwanzig von insgesamt 360 verschiedenen Meldungen, Bescheinigungen und statistischen Anzeigepflichten, denen Unternehmen in Deutschland nachzukommen haben, die Kosten gemessen, die den Unternehmen durch die einzelnen Prozesse entstehen. Von den insgesamt zwanzig Meldungen wurden auch zwei aus dem Bereich der amtlichen Statistik ausgewählt. Als Methode wurde das so genannte Stopp-Uhr-Modell angewandt. Die unternehmensinternen Kosten setzen sich dabei aus einer Zeitkomponente (Dauer der Bearbeitung) und einer Kostenkomponente (Qualifikation des Bearbeiters, Aufwendungen für Software-Programme, Porto etc.) zusammen.

Welchen Aufwand verursacht die amtliche Statistik im Einzelfall?
Diese Frage lässt sich nur beispielhaft und näherungsweise beantworten. Ob ein Unternehmen überhaupt auskunftspflichtig ist und wie häufig es zur Auskunft herangezogen wird, hängt von mehreren Parametern ab: z. B. Branchenzugehörigkeit, Anzahl der Beschäftigten, Größenordnung usw. Generell kann man davon ausgehen, dass kleine und mittlere Unternehmen nur selten zu mehr als einer Statistik melden. Dort, wo es anders ist, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Unterschiedliche Belastungssituationen resultieren auch aus dem Umfang der jeweiligen Erhebungsformulare. Der Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen hängt nicht nur von der Anzahl der Merkmale, sondern auch von der Verfügbarkeit der benötigten Daten ab. Meist handelt es sich um Basisdaten, die direkt den Geschäftsbüchern zu entnehmen sind (Anzahl Beschäftigte, Umsatz, Auftragseingang, Vollzeitbeschäftigte, Bruttogehaltssumme, Kurzarbeit, Akkordsätze u.a.). Aufwand entsteht, wenn dieselben Angaben immer wieder gemacht werden müssen, Begriffe unklar sind oder zu Beantwortung weiter gehende Recherchen angestellt werden müssen. Oft sind telefonische oder schriftliche Nachfragen seitens der Statistischen Landesämter erforderlich, weil Angaben fehlen oder unplausibel sind. Hier entsteht zum Teil hoher und lästiger Zusatzaufwand sowohl für die Betriebe als auch für die amtliche Statistik. Je kleiner der Betrieb ist, desto relativ höher ist die Belastung durch solche ‚Verwaltungstätigkeiten'.

Um einen realistischen Überblick über den durch Statistikmeldungen entstehenden Aufwand zu erhalten, führt das Statistische Bundesamt seit 2006 das jährliche “Belastungsbarometer" durch. Mit dessen Hilfe eine realitätsnahe Basis für weitere Debatten um Bürokratiebe- und -entlastung geschaffen werden kann, um somit auf eine weitere Verringerung des Arbeitsaufwandes für die Wirtschaft hinzuwirken.

Statistikabbau - Statistikbedarf
Das Gros der amtlichen Statistik besteht aus Bundesstatistiken. Das Land Brandenburg führt hier - wie alle anderen Bundesländer auch - die Bundesgesetze ‚als eigene Angelegenheit' im Auftrag aus (Art. 73 Nr. 11 und 83 GG). Handlungsspielraum hinsichtlich einer Reduzierung dieser Aufgabe besteht für die Landesregierung nur über entsprechende Aktivitäten im Bundesrat. Daneben gibt es noch die zwischen den Bundesländern „koordinierten Länderstatistiken“ (Schul-, Justiz-, Kriminalitätsstatistiken). Finanziert werden sie von den fachlich zuständigen Ressorts.

Das Programm der Bundesstatistik wird regelmäßig überprüft, um daraus Maßnahmen zur weiteren Statistikvereinfachung und Entlastung der Wirtschaft zu entwickeln. Vor allem kleine und mittlere Betriebe wurden von Berichtspflichten entlastet. Die Bemühungen werden angesichts des Kostendrucks fortgesetzt. So sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stets bestrebt die Belastung der Auskunftspflichtigen weiter zu verringert. Einen Überblick über aktuell geplante Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Belastung von Befragten finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.

Wirtschaftsverbände und -forschungsinstitute warnen allerdings vor weiterem Statistikabbau. Sie verweisen auf gravierende Datenlücken, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Statistiken zur Struktur und Entwicklung über diesen mit Abstand größten Wirtschaftssektor, der zu zwei Dritteln zum Bruttoinlandsprodukt und zur Beschäftigung beiträgt, sind nur möglich, wenn die benötigten Auskünfte vor allem von den kleinen und mittleren Betrieben geliefert werden.

Vor allem aber besteht ein wachsender Datenbedarf seitens der EU. Der gegenwärtige Anteil der Bundesstatistiken, der auf Vorgaben der EU zurückgeht, beträgt rund 70 %. Das heißt, die Bundesstatistik deckt nicht nur den Statistikbedarf von Bund, Ländern und Kommunen ab - sie ist zugleich integraler Bestandteil des ‚Europäischen Statistischen Systems'. Wettbewerb, zumal in Zeiten der EU-Erweiterung und der Globalisierung, erfordert verlässliche Vergleichsdaten. So ist auch die Finanz- und Strukturpolitik der EU auf die Ergebnisse der amtliche Statistik angewiesen. Das zeigt, dass der Handlungsspielraum für weitere Reduzierungen des Statistikprogramms selbst auf nationaler Ebene begrenzt ist. Bürokratieabbau im Bereich der Amtlichen Statistik muss daher noch andere Wege gehen.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen klagen immer wieder über hohe Belastungen durch statistische Meldepflichten. Frage: Wie sehen diese Belastungen konkret aus und was kann die Landesregierung zum Bürokratieabbau im Bereich der amtlichen Statistik tun?

Empirische Studien zeigen: bei der Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die staatliche Bürokratie spielt die amtliche Statistik eine eher nachgeordnete Rolle. Dennoch ist der Aufwand durch die regelmäßigen schriftlichen Befragungen für die Betriebe hoch. Das liegt vor allem an der herkömmlichen Art ihrer Durchführung. Der Umstieg auf elektronische Datenlieferung ist der Schlüssel zur Entlastung sowohl der Betriebe als auch der Statistikämter. Die Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Statistiken als Mittel zur Entlastung von statistischen Auskunftspflichten sind demgegenüber - auch aus Sicht der Wirtschaft - begrenzt.

Bürokratielasten und amtliche Statistik
Inzwischen gibt es verschiedene Studien zur Bürokratiebelastung von Unternehmen. So hat das Institut für Mittelstandsforschung (ifm) Bonn Mitte 2004 eine bundesweite Umfrage zur Bürokratiebelastung kleiner und mittlerer Unternehmen durchgeführt. Die amtliche Statistik rangiert auf dem letzten Rang von insgesamt fünf Rängen beim Anteil an der Gesamtbelastung. Die Hauptlast liegt in den Meldepflichten aus dem Verwaltungsvollzug vor allem in den Bereichen Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.

Auch in einer Untersuchung, ob diese Bürokratiebelastung in den letzten Jahren gestiegen oder gesunken, stellt die amtliche Statistik von allen Pflichten, die mit der geringsten gestiegenen Mehrbelastung dar. Zu dieser Erkenntnis kam das IfM Bonn 2015 im Rahmen seiner langfristigen Studie zum industriellen Mittelstand in Deutschland. Darin gaben die meisten Unternehmen an, eine gestiegene bürokratische Belastung durch gesetzlich vorgeschriebene Pflichten zu spüren. Jedoch rangiert sich die amtliche Statistik auf den letzten Platz von vier betrachteten Pflichten. Mit 49,5 % sieht ein großer Teil der Unternehmen im Fünfjahresvergleich keine weitere Mehrbelastung durch die amtliche Statistik. Besonders gestiegene Belastung sahen die Unternehmen durch arbeits-/und sozialrechtliche Regelungen sowie durch Umweltauflagen und steuerrechtliche Regelungen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in die Bewertung die so genannte ‚empfundene' Bürokratie mit einfließt. Es handelt sich nicht um objektiv gemessene Tatbestände, sondern um Einschätzungen aus Firmensicht. Bemerkenswert ist, dass in diesem Gesamtbild der Belastungen die Statistik nicht so dominant ist, wie oft angenommen wird. Zudem werden statistische Erhebung auch von anderen Akteuren durchgeführt: von den Spitzenverbänden der Wirtschaft selbst (IHK, Handwerkskammern u.a.), von beauftragten Instituten sowie von anderen kommerziellen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Daraus resultieren oft auch Überschneidungen, die zu Irritationen bei den Befragten führen. Vergleicht man die Ergebnisse verschiedener Studien so entfällt ein Anteil zwischen 3 - 15 % der gesamten Bürokratiekosten direkt auf den Bereich der amtlichen Statistik.

Um jedoch die konkreten Belastungen zu bewerten, müssen die bürokratiebedingten Kosten objektiv gemessen werden. Das ifm Bonn hat in seiner Studie "Ermittlung bürokratischer Kostenbelastungen in ausgewählten Bereichen" (Januar 2006) für zwanzig von insgesamt 360 verschiedenen Meldungen, Bescheinigungen und statistischen Anzeigepflichten, denen Unternehmen in Deutschland nachzukommen haben, die Kosten gemessen, die den Unternehmen durch die einzelnen Prozesse entstehen. Von den insgesamt zwanzig Meldungen wurden auch zwei aus dem Bereich der amtlichen Statistik ausgewählt. Als Methode wurde das so genannte Stopp-Uhr-Modell angewandt. Die unternehmensinternen Kosten setzen sich dabei aus einer Zeitkomponente (Dauer der Bearbeitung) und einer Kostenkomponente (Qualifikation des Bearbeiters, Aufwendungen für Software-Programme, Porto etc.) zusammen.

Welchen Aufwand verursacht die amtliche Statistik im Einzelfall?
Diese Frage lässt sich nur beispielhaft und näherungsweise beantworten. Ob ein Unternehmen überhaupt auskunftspflichtig ist und wie häufig es zur Auskunft herangezogen wird, hängt von mehreren Parametern ab: z. B. Branchenzugehörigkeit, Anzahl der Beschäftigten, Größenordnung usw. Generell kann man davon ausgehen, dass kleine und mittlere Unternehmen nur selten zu mehr als einer Statistik melden. Dort, wo es anders ist, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Unterschiedliche Belastungssituationen resultieren auch aus dem Umfang der jeweiligen Erhebungsformulare. Der Aufwand zum Ausfüllen der Fragebögen hängt nicht nur von der Anzahl der Merkmale, sondern auch von der Verfügbarkeit der benötigten Daten ab. Meist handelt es sich um Basisdaten, die direkt den Geschäftsbüchern zu entnehmen sind (Anzahl Beschäftigte, Umsatz, Auftragseingang, Vollzeitbeschäftigte, Bruttogehaltssumme, Kurzarbeit, Akkordsätze u.a.). Aufwand entsteht, wenn dieselben Angaben immer wieder gemacht werden müssen, Begriffe unklar sind oder zu Beantwortung weiter gehende Recherchen angestellt werden müssen. Oft sind telefonische oder schriftliche Nachfragen seitens der Statistischen Landesämter erforderlich, weil Angaben fehlen oder unplausibel sind. Hier entsteht zum Teil hoher und lästiger Zusatzaufwand sowohl für die Betriebe als auch für die amtliche Statistik. Je kleiner der Betrieb ist, desto relativ höher ist die Belastung durch solche ‚Verwaltungstätigkeiten'.

Um einen realistischen Überblick über den durch Statistikmeldungen entstehenden Aufwand zu erhalten, führt das Statistische Bundesamt seit 2006 das jährliche “Belastungsbarometer" durch. Mit dessen Hilfe eine realitätsnahe Basis für weitere Debatten um Bürokratiebe- und -entlastung geschaffen werden kann, um somit auf eine weitere Verringerung des Arbeitsaufwandes für die Wirtschaft hinzuwirken.

Statistikabbau - Statistikbedarf
Das Gros der amtlichen Statistik besteht aus Bundesstatistiken. Das Land Brandenburg führt hier - wie alle anderen Bundesländer auch - die Bundesgesetze ‚als eigene Angelegenheit' im Auftrag aus (Art. 73 Nr. 11 und 83 GG). Handlungsspielraum hinsichtlich einer Reduzierung dieser Aufgabe besteht für die Landesregierung nur über entsprechende Aktivitäten im Bundesrat. Daneben gibt es noch die zwischen den Bundesländern „koordinierten Länderstatistiken“ (Schul-, Justiz-, Kriminalitätsstatistiken). Finanziert werden sie von den fachlich zuständigen Ressorts.

Das Programm der Bundesstatistik wird regelmäßig überprüft, um daraus Maßnahmen zur weiteren Statistikvereinfachung und Entlastung der Wirtschaft zu entwickeln. Vor allem kleine und mittlere Betriebe wurden von Berichtspflichten entlastet. Die Bemühungen werden angesichts des Kostendrucks fortgesetzt. So sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stets bestrebt die Belastung der Auskunftspflichtigen weiter zu verringert. Einen Überblick über aktuell geplante Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Belastung von Befragten finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.

Wirtschaftsverbände und -forschungsinstitute warnen allerdings vor weiterem Statistikabbau. Sie verweisen auf gravierende Datenlücken, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Statistiken zur Struktur und Entwicklung über diesen mit Abstand größten Wirtschaftssektor, der zu zwei Dritteln zum Bruttoinlandsprodukt und zur Beschäftigung beiträgt, sind nur möglich, wenn die benötigten Auskünfte vor allem von den kleinen und mittleren Betrieben geliefert werden.

Vor allem aber besteht ein wachsender Datenbedarf seitens der EU. Der gegenwärtige Anteil der Bundesstatistiken, der auf Vorgaben der EU zurückgeht, beträgt rund 70 %. Das heißt, die Bundesstatistik deckt nicht nur den Statistikbedarf von Bund, Ländern und Kommunen ab - sie ist zugleich integraler Bestandteil des ‚Europäischen Statistischen Systems'. Wettbewerb, zumal in Zeiten der EU-Erweiterung und der Globalisierung, erfordert verlässliche Vergleichsdaten. So ist auch die Finanz- und Strukturpolitik der EU auf die Ergebnisse der amtliche Statistik angewiesen. Das zeigt, dass der Handlungsspielraum für weitere Reduzierungen des Statistikprogramms selbst auf nationaler Ebene begrenzt ist. Bürokratieabbau im Bereich der Amtlichen Statistik muss daher noch andere Wege gehen.