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Teilnahmebedingungen

Foto: Foto: Titelmotiv Kalender 2026 | Großbrand eines mit Reifen abgedeckten Futtermittelsilos in Drewitz | FF Amt Peitz | Fotograf: Luca Woitow

Aktion Fotowandkalender (2027)

der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen

1. Zweck der Aktion

Ziel der „Aktion Fotowandkalender“ ist die Erstellung und Verbreitung eines Fotowandkalenders mit Themenbezug zum Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg unter Einbeziehung authentischer Fotos ehrenamtlich Engagierter.
Der Kalender ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Er dient insbesondere dazu, die Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements zu erhöhen, die Nachwuchsgewinnung in diesen Bereichen zu fördern sowie das Ehrenamt mit seinen zahlreichen Engagierten zu würdigen und zu stärken.
Der Kalender soll die vielfältigen Aufgaben der ehrenamtlich Engagierten der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen realitätsnah und authentisch darstellen.

2. Veranstalter

Veranstalter der „Aktion Fotowandkalender“ ist das
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9–13
14467 Potsdam
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmezeitraum und Teilnahmeberechtigung

Der Teilnahmezeitraum dauert von
Dienstag, 22.09.2026 bis Sonntag, 11.10.2026, 24:00 Uhr.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, soweit diese für die Teilnahme und die damit verbundene Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich ist.
Der Veranstalter kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

4. Teilnahme und Anforderungen an die Fotos

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die Übersendung von maximal drei Fotos je Ortswehr, Einheit, Ortsgruppe, Ortsverein, Landesverband, Regionalverband, Kreisverband, Ortsverband oder vergleichbarer Organisationseinheit per E-Mail.
Die E-Mail ist mit dem Betreff 
„Aktion Fotowandkalender“
an folgende Adresse zu richten: 
aktion@mik.brandenburg.de
Bei umfangreichen Sammelübersendungen bzw. der Übermittlung von Fotodatenbanken werden für die Teilnahme am Wettbewerb nur die zuerst eingegangenen bzw. angezeigten drei Fotos berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang bzw. die Anzeige beim Veranstalter.
Mit den Fotos sind, soweit für die Durchführung der Aktion erforderlich, folgende Angaben zu übermitteln:
•    Vor- und Nachname der Fotografin bzw. des Fotografen zur Urheberbenennung,
•    Name und telefonische Erreichbarkeit der einsendenden Person,
•    Name der abgebildeten Einheit bzw. Organisation,
•    kurze Informationen zum dargestellten Bildgeschehen.
Die Fotos müssen überwiegend ehrenamtliches Geschehen der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen zeigen. Im Mittelpunkt soll die ehrenamtliche Arbeit stehen, insbesondere:
•    Einsätze,
•    Übungen,
•    Lehrgänge,
•    Teambuilding,
•    Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
•    sonstige Tätigkeiten des Brand- und Katastrophenschutzes.

Technische Anforderungen
Für eine Kalendergröße von etwa 50 × 30 cm (Breite × Höhe) werden Fotos mit einer Größe von etwa 6000 × 4000 Pixeln und einer für den Druck geeigneten Qualität (hohe Auflösung) benötigt. Als Orientierung sollte die Bilddatei mindestens etwa 3 MB groß sein. Über Messenger-Dienste komprimierte Bilddateien können für den vorgesehenen Druck ungeeignet sein und deshalb gegebenenfalls nicht verwendet werden. 
Die Erfüllung der technischen Anforderungen begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung.

5. Voraussetzungen für die Einsendung

Mit der Einsendung versichert die einsendende Person, dass sie zur Übermittlung des bzw. der Fotos an den Veranstalter berechtigt ist und dass die nach diesen Teilnahmebedingungen erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen schriftlich - bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche Dritter - vorliegen.
Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, dass die Einsendung und die vorgesehene Nutzung des Fotos durch den Veranstalter keine Rechte Dritter verletzt.
Dies gilt insbesondere für:
•    Urheberrechte,
•    Leistungsschutzrechte,
•    Persönlichkeitsrechte,
•    das Recht am eigenen Bild,
•    Datenschutzrechte,
•    Marken- und Kennzeichenrechte sowie
•    sonstige Rechte Dritter.
Die einsendende Person ist verpflichtet, dem Veranstalter auf Verlangen geeignete Nachweise über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen vorzulegen.
Werden erforderliche Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die betreffende Einsendung von der Teilnahme und/oder Veröffentlichung ausgeschlossen werden.

6. Urheberrechte an den Fotos

Die einsendende Person versichert, dass sie entweder selbst Urheberin bzw. Urheber des eingereichten Fotos ist oder über die für die in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Nutzungen erforderlichen Rechte verfügt.
Sofern die einsendende Person nicht selbst Urheberin bzw. Urheber ist, versichert sie, dass ihr die erforderlichen Nutzungsrechte wirksam eingeräumt wurden und sie zur Weitergabe dieser Rechte an den Veranstalter berechtigt ist.
Die einsendende Person versichert ferner, dass das Foto nicht ohne entsprechende Berechtigung aus fremden Veröffentlichungen, Internetangeboten, sozialen Netzwerken, Bilddatenbanken oder sonstigen Quellen übernommen wurde.
Die Rechte an dem Foto verbleiben bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber. Es wird lediglich das nach Ziffer 8 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.

7. Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter

Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Einsendung und die vorgesehene Nutzung erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen oder eine gesetzliche Ausnahme vom Einwilligungser-fordernis tatsächlich greift. Dies gilt insbesondere für Personen, die auf dem Foto erkennbar und nicht lediglich als unwesentliches Beiwerk abgebildet sind.
Die einsendende Person versichert, dass die vorgesehenen Nutzungen des Fotos keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen verletzen.
Werden minderjährige Personen erkennbar abgebildet, muss die einsendende Person vor der Einsendung sicherstellen, dass die erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter bzw. sonstigen hierzu berechtigten Personen vorliegen. Die Einwilligungen müssen die für die Aktion vorgesehenen Nutzungen abdecken. Auf Verlangen des Veranstalters sind die erforderlichen Einwilligungen nachzuweisen.
Die einsendende Person ist außerdem dafür verantwortlich, dass hinsichtlich sonstiger im Foto erkennbarer Werke, Gegenstände oder Kennzeichen die erforderlichen Rechte für die vorgesehenen Nutzungen vorliegen oder deren Nutzung ohne gesonderte Zustimmung zulässig ist.
Dies betrifft insbesondere:
•    fremde Fotografien,
•    Kunstwerke,
•    Plakate und Grafiken,
•    Darstellungen auf Bildschirmen,
•    sonstige urheberrechtlich geschützte Werke,
•    Marken und Logos,
•    sonstige schutzfähige Kennzeichen.

8. Einräumung der Nutzungsrechte

Mit der Einsendung räumt die einsendende Person dem Veranstalter unentgeltlich ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem eingereichten Foto ein, soweit sie hierzu berechtigt ist.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,
1.    das Foto in den gedruckten Fotowandkalender aufzunehmen,
2.    das Foto im Fotowandkalender zu vervielfältigen,
3.    das Foto im Fotowandkalender zu verbreiten,
4.    das Foto im Fotowandkalender öffentlich zugänglich zu machen,
5.    das Foto in einer digitalen bzw. online veröffentlichten Fassung des Fotowandkalenders zu verwenden,
6.    das Foto im Rahmen der mit der „Aktion Fotowandkalender“ unmittelbar verbundenen Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters zu verwenden,
7.    das Foto für die Vorbereitung, Gestaltung, Herstellung, Dokumentation und Archivierung des Fotowandkalenders zu speichern und zu vervielfältigen.
Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.
Eine Nutzung für von der „Aktion Fotowandkalender“ unabhängige Zwecke, insbesondere für eine allgemeine oder dauerhaft angelegte Bilddatenbank oder eine sonstige hiervon unabhängige Öffentlichkeitskampagne, ist von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht umfasst.

9. Technische und gestalterische Bearbeitung

Der Veranstalter ist berechtigt, die eingereichten Fotos im für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Umfang technisch und gestalterisch zu bearbeiten. 
Dies umfasst insbesondere:
•    Größen- und Auflösungsanpassungen,
•    technische Optimierungen,
•    Farb- und Helligkeitskorrekturen,
•    Ausschnitte und Zuschnitte,
•    Anpassungen an das Format des Kalenders,
•    Einbindung in das Kalenderlayout,
•    Verbindung mit Bildunterschriften, Texten, Logos und sonstigen Gestaltungselementen.
Die Bearbeitung darf den wesentlichen Aussagegehalt des Fotos nicht verfälschen bzw. zu einer Entstellung führen (§ 14 UrhG).

10. Beauftragte Dritte

Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte durch beauftragte Dritte ausüben zu lassen und diesen die hierfür erforderlichen Nutzungsbefugnisse einzuräumen.
Dies gilt insbesondere für Dritte, die mit
•    der technischen Aufbereitung,
•    dem Druck
•    der Herstellung
•    der digitalen Bereitstellung
des Fotowandkalenders beauftragt sind.

11. Urheberbenennung

Der Veranstalter beabsichtigt, innerhalb des Fotowandkalenders den Namen der Fotografin bzw. des Fotografen sowie eine Bildbeschreibung anzugeben. Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, die Angaben zur Urheberin bzw. zum Urheber vollständig und richtig zu übermitteln. Die konkrete Form und Platzierung der Urheberbenennung richtet sich nach den gestalterischen Möglichkeiten des jeweiligen Mediums. Der Urheber, also der Fotograf bzw. die Fotografin, kann auf die Namensnennung verzichten. Dies ist dem Veranstalter im Zuge der Einreichung eines Fotos schriftlich mitzuteilen.  

12. Besondere Anforderungen bei Aufnahmen aus Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinsätzen

Bei Aufnahmen aus Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten sind neben den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen insbesondere die für die jeweilige Organisation geltenden dienstlichen, organisationsrechtlichen und gesetzlichen Verschwiegenheits- und Veröffentlichungspflichten zu beachten.
Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist insbesondere § 27 Abs. 6 BbgBKG zu beachten.
Danach besteht eine Verschwiegenheitspflicht über Angelegenheiten, die bei oder bei Gelegenheit der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch die Weitergabe von Bildaufnahmen und Bild- und Tonaufzeichnungen. Eine Bildberichterstattung bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Wehrführers.
Die einsendende Person hat daher vor der Übermittlung eines entsprechenden Fotos sicherzustellen, dass die jeweils erforderliche dienstliche bzw. organisationsrechtliche Freigabe vorliegt. 
Die Teilnahmebedingungen ersetzen keine nach anderen Vorschriften erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung.
Nicht eingereicht werden dürfen insbesondere Fotos, auf denen
•    verletzte oder hilfsbedürftige Personen erkennbar abgebildet sind,
•    Patientinnen oder Patienten erkennbar abgebildet sind,
•    verstorbene Personen erkennbar abgebildet sind,
•    Personen in besonders persönlichen oder schutzbedürftigen Situationen erkennbar abgebildet sind,
•    vertrauliche oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen erkennbar sind,
•    Einsatzunterlagen, Dokumente oder Bildschirminhalte mit nicht öffentlichen Informationen erkennbar sind,
•    sicherheitsrelevante Informationen offengelegt werden oder
•    sonstige Umstände dargestellt werden, deren Veröffentlichung nach den Umständen des Einzelfalls nicht zulässig oder nicht vertretbar ist.
Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Aufnahme soll vor ihrer Weitergabe die zuständige Wehrführung, Einheitsleitung oder sonstige verantwortliche Stelle konsultiert werden.

13. Freistellung des Veranstalters

Die einsendende Person stellt den Veranstalter sowie seine gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und die von ihm mit der Durchführung der Aktion beauftragten Dritten von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die einsendende Person ihre Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung
•    von Urheberrechten,
•    Leistungsschutzrechten,
•    Persönlichkeitsrechten,
•    des Rechts am eigenen Bild,
•    datenschutzrechtlicher Rechte,
•    Marken- oder Kennzeichenrechten oder
•    sonstiger Rechte Dritter.
Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch angemessene Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung sowie sonstige angemessene Kosten, die dem Veranstalter aufgrund der von der einsendenden Person zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.
Die Freistellung besteht nicht, soweit der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
Der Veranstalter wird die einsendende Person, soweit dies zumutbar ist, über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihr Gelegenheit geben, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

14. Ausschluss von der Teilnahme

Einsendungen können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn
•    diese Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden,
•    erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht vorliegen,
•    erforderliche Nachweise trotz Aufforderung nicht erbracht werden,
•    die Rechtmäßigkeit der Einsendung nicht hinreichend geklärt werden kann,
•    gegen gesetzliche, dienstliche oder organisationsinterne Vorschriften verstoßen wird,
•    die technischen Anforderungen nicht erfüllt werden,
•    die Aufnahme für die Veröffentlichung ungeeignet ist oder
•    die Aufnahme dem Ziel und Zweck der „Aktion Fotowandkalender“ widerspricht.
Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn die betreffenden Umstände erst nach der Einsendung oder nach einer zunächst erfolgten Auswahl bekannt werden.

15. Auswahl der Fotos und Veröffentlichung

Die Auswahl der Bilder für den Fotowandkalender erfolgt durch eine jährlich unterschiedlich besetzte Jury. Die Auswahl erfolgt insbesondere nach thematischen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten.
Es besteht kein Anspruch auf Auswahl, Veröffentlichung oder Aufnahme eines eingereichten Fotos in den Fotowandkalender. Der Veranstalter entscheidet abschließend darüber, welche Fotos veröffentlicht werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, auch ein zunächst ausgewähltes Foto bis zum Abschluss der Produktion oder – soweit erforderlich – nachträglich von der Veröffentlichung auszunehmen, insbesondere wenn rechtliche, technische, redaktionelle oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
Eine Begründung der Auswahl- oder Nichtauswahlentscheidung ist nicht geschuldet.

16. Umgang mit bereits veröffentlichten Fotos

Wird nach einer Veröffentlichung bekannt, dass für ein Foto erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht vorliegen oder bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung, ist der Veranstalter berechtigt, die weitere Nutzung des betreffenden Fotos einzustellen und das Foto aus noch nicht verbreiteten digitalen oder gedruckten Veröffentlichungen zu entfernen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Bereits rechtmäßig hergestellte und verbreitete Druckexemplare müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit dies rechtlich nicht erforderlich ist.

17. Keine Vergütung

Für die Einsendung, Auswahl und Nutzung der Fotos im Rahmen der „Aktion Fotowandkalender“ wird keine Vergütung gezahlt. Die Einräumung der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.

18. Verbreitung des Fotowandkalenders

Die gedruckten Fotowandkalender werden insbesondere an die Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz (LSTE), die Landkreise bzw. Kreisbrandmeister, die Hilfsorganisationen sowie das Technische Hilfswerk verteilt.
Von dort aus kann eine Verteilung in einzelne Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten ermöglicht werden.
Eine direkte Verteilung an Einzelpersonen ist grundsätzlich nicht geplant.
Überzählige Exemplare werden – solange der Vorrat reicht – auf der Internetseite des MIK zur Bestellung verfügbar gemacht.

19. Kommunikation über soziale Netzwerke

Die „Aktion Fotowandkalender“ kann über soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und/oder Instagram, kommuniziert werden.
Die Aktion wird jedoch weder von Facebook bzw. Meta noch von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Facebook, Meta und Instagram stehen daher nicht als Ansprechpartner für die Aktion zur Verfügung.
Eine Anmeldung oder der Besuch eines Social-Media-Angebots des Veranstalters ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Eine Veröffentlichung der im Rahmen dieser Aktion eingesandten Fotodateien auf den Facebook- oder Instagram-Angeboten des MIK ist nicht vorgesehen.

20. Änderung oder Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus sachlichen Gründen zu ändern, vorzeitig zu beenden oder abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ein Anspruch auf Durchführung, Auswahl oder Veröffentlichung besteht nicht.

21. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der „Aktion Fotowandkalender“ erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise zur „Aktion Fotowandkalender“.
Diese Datenschutzhinweise sind Bestandteil der Information über die Teilnahme an der Aktion.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit eine Regelungslücke besteht, gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Grafik mit Kalendertitelbild 2026 und Aufruf zur Aktion Fotowandkalender 2024
Foto: Foto: Titelmotiv Kalender 2026 | Großbrand eines mit Reifen abgedeckten Futtermittelsilos in Drewitz | FF Amt Peitz | Fotograf: Luca Woitow

Aktion Fotowandkalender (2027)

der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen

1. Zweck der Aktion

Ziel der „Aktion Fotowandkalender“ ist die Erstellung und Verbreitung eines Fotowandkalenders mit Themenbezug zum Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg unter Einbeziehung authentischer Fotos ehrenamtlich Engagierter.
Der Kalender ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Er dient insbesondere dazu, die Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements zu erhöhen, die Nachwuchsgewinnung in diesen Bereichen zu fördern sowie das Ehrenamt mit seinen zahlreichen Engagierten zu würdigen und zu stärken.
Der Kalender soll die vielfältigen Aufgaben der ehrenamtlich Engagierten der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen realitätsnah und authentisch darstellen.

2. Veranstalter

Veranstalter der „Aktion Fotowandkalender“ ist das
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9–13
14467 Potsdam
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmezeitraum und Teilnahmeberechtigung

Der Teilnahmezeitraum dauert von
Dienstag, 22.09.2026 bis Sonntag, 11.10.2026, 24:00 Uhr.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, soweit diese für die Teilnahme und die damit verbundene Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich ist.
Der Veranstalter kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

4. Teilnahme und Anforderungen an die Fotos

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die Übersendung von maximal drei Fotos je Ortswehr, Einheit, Ortsgruppe, Ortsverein, Landesverband, Regionalverband, Kreisverband, Ortsverband oder vergleichbarer Organisationseinheit per E-Mail.
Die E-Mail ist mit dem Betreff 
„Aktion Fotowandkalender“
an folgende Adresse zu richten: 
aktion@mik.brandenburg.de
Bei umfangreichen Sammelübersendungen bzw. der Übermittlung von Fotodatenbanken werden für die Teilnahme am Wettbewerb nur die zuerst eingegangenen bzw. angezeigten drei Fotos berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang bzw. die Anzeige beim Veranstalter.
Mit den Fotos sind, soweit für die Durchführung der Aktion erforderlich, folgende Angaben zu übermitteln:
•    Vor- und Nachname der Fotografin bzw. des Fotografen zur Urheberbenennung,
•    Name und telefonische Erreichbarkeit der einsendenden Person,
•    Name der abgebildeten Einheit bzw. Organisation,
•    kurze Informationen zum dargestellten Bildgeschehen.
Die Fotos müssen überwiegend ehrenamtliches Geschehen der im Land Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen zeigen. Im Mittelpunkt soll die ehrenamtliche Arbeit stehen, insbesondere:
•    Einsätze,
•    Übungen,
•    Lehrgänge,
•    Teambuilding,
•    Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
•    sonstige Tätigkeiten des Brand- und Katastrophenschutzes.

Technische Anforderungen
Für eine Kalendergröße von etwa 50 × 30 cm (Breite × Höhe) werden Fotos mit einer Größe von etwa 6000 × 4000 Pixeln und einer für den Druck geeigneten Qualität (hohe Auflösung) benötigt. Als Orientierung sollte die Bilddatei mindestens etwa 3 MB groß sein. Über Messenger-Dienste komprimierte Bilddateien können für den vorgesehenen Druck ungeeignet sein und deshalb gegebenenfalls nicht verwendet werden. 
Die Erfüllung der technischen Anforderungen begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung.

5. Voraussetzungen für die Einsendung

Mit der Einsendung versichert die einsendende Person, dass sie zur Übermittlung des bzw. der Fotos an den Veranstalter berechtigt ist und dass die nach diesen Teilnahmebedingungen erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen schriftlich - bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche Dritter - vorliegen.
Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, dass die Einsendung und die vorgesehene Nutzung des Fotos durch den Veranstalter keine Rechte Dritter verletzt.
Dies gilt insbesondere für:
•    Urheberrechte,
•    Leistungsschutzrechte,
•    Persönlichkeitsrechte,
•    das Recht am eigenen Bild,
•    Datenschutzrechte,
•    Marken- und Kennzeichenrechte sowie
•    sonstige Rechte Dritter.
Die einsendende Person ist verpflichtet, dem Veranstalter auf Verlangen geeignete Nachweise über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen vorzulegen.
Werden erforderliche Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die betreffende Einsendung von der Teilnahme und/oder Veröffentlichung ausgeschlossen werden.

6. Urheberrechte an den Fotos

Die einsendende Person versichert, dass sie entweder selbst Urheberin bzw. Urheber des eingereichten Fotos ist oder über die für die in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Nutzungen erforderlichen Rechte verfügt.
Sofern die einsendende Person nicht selbst Urheberin bzw. Urheber ist, versichert sie, dass ihr die erforderlichen Nutzungsrechte wirksam eingeräumt wurden und sie zur Weitergabe dieser Rechte an den Veranstalter berechtigt ist.
Die einsendende Person versichert ferner, dass das Foto nicht ohne entsprechende Berechtigung aus fremden Veröffentlichungen, Internetangeboten, sozialen Netzwerken, Bilddatenbanken oder sonstigen Quellen übernommen wurde.
Die Rechte an dem Foto verbleiben bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber. Es wird lediglich das nach Ziffer 8 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.

7. Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter

Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Einsendung und die vorgesehene Nutzung erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen oder eine gesetzliche Ausnahme vom Einwilligungser-fordernis tatsächlich greift. Dies gilt insbesondere für Personen, die auf dem Foto erkennbar und nicht lediglich als unwesentliches Beiwerk abgebildet sind.
Die einsendende Person versichert, dass die vorgesehenen Nutzungen des Fotos keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen verletzen.
Werden minderjährige Personen erkennbar abgebildet, muss die einsendende Person vor der Einsendung sicherstellen, dass die erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter bzw. sonstigen hierzu berechtigten Personen vorliegen. Die Einwilligungen müssen die für die Aktion vorgesehenen Nutzungen abdecken. Auf Verlangen des Veranstalters sind die erforderlichen Einwilligungen nachzuweisen.
Die einsendende Person ist außerdem dafür verantwortlich, dass hinsichtlich sonstiger im Foto erkennbarer Werke, Gegenstände oder Kennzeichen die erforderlichen Rechte für die vorgesehenen Nutzungen vorliegen oder deren Nutzung ohne gesonderte Zustimmung zulässig ist.
Dies betrifft insbesondere:
•    fremde Fotografien,
•    Kunstwerke,
•    Plakate und Grafiken,
•    Darstellungen auf Bildschirmen,
•    sonstige urheberrechtlich geschützte Werke,
•    Marken und Logos,
•    sonstige schutzfähige Kennzeichen.

8. Einräumung der Nutzungsrechte

Mit der Einsendung räumt die einsendende Person dem Veranstalter unentgeltlich ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem eingereichten Foto ein, soweit sie hierzu berechtigt ist.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,
1.    das Foto in den gedruckten Fotowandkalender aufzunehmen,
2.    das Foto im Fotowandkalender zu vervielfältigen,
3.    das Foto im Fotowandkalender zu verbreiten,
4.    das Foto im Fotowandkalender öffentlich zugänglich zu machen,
5.    das Foto in einer digitalen bzw. online veröffentlichten Fassung des Fotowandkalenders zu verwenden,
6.    das Foto im Rahmen der mit der „Aktion Fotowandkalender“ unmittelbar verbundenen Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters zu verwenden,
7.    das Foto für die Vorbereitung, Gestaltung, Herstellung, Dokumentation und Archivierung des Fotowandkalenders zu speichern und zu vervielfältigen.
Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.
Eine Nutzung für von der „Aktion Fotowandkalender“ unabhängige Zwecke, insbesondere für eine allgemeine oder dauerhaft angelegte Bilddatenbank oder eine sonstige hiervon unabhängige Öffentlichkeitskampagne, ist von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht umfasst.

9. Technische und gestalterische Bearbeitung

Der Veranstalter ist berechtigt, die eingereichten Fotos im für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Umfang technisch und gestalterisch zu bearbeiten. 
Dies umfasst insbesondere:
•    Größen- und Auflösungsanpassungen,
•    technische Optimierungen,
•    Farb- und Helligkeitskorrekturen,
•    Ausschnitte und Zuschnitte,
•    Anpassungen an das Format des Kalenders,
•    Einbindung in das Kalenderlayout,
•    Verbindung mit Bildunterschriften, Texten, Logos und sonstigen Gestaltungselementen.
Die Bearbeitung darf den wesentlichen Aussagegehalt des Fotos nicht verfälschen bzw. zu einer Entstellung führen (§ 14 UrhG).

10. Beauftragte Dritte

Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte durch beauftragte Dritte ausüben zu lassen und diesen die hierfür erforderlichen Nutzungsbefugnisse einzuräumen.
Dies gilt insbesondere für Dritte, die mit
•    der technischen Aufbereitung,
•    dem Druck
•    der Herstellung
•    der digitalen Bereitstellung
des Fotowandkalenders beauftragt sind.

11. Urheberbenennung

Der Veranstalter beabsichtigt, innerhalb des Fotowandkalenders den Namen der Fotografin bzw. des Fotografen sowie eine Bildbeschreibung anzugeben. Die einsendende Person ist dafür verantwortlich, die Angaben zur Urheberin bzw. zum Urheber vollständig und richtig zu übermitteln. Die konkrete Form und Platzierung der Urheberbenennung richtet sich nach den gestalterischen Möglichkeiten des jeweiligen Mediums. Der Urheber, also der Fotograf bzw. die Fotografin, kann auf die Namensnennung verzichten. Dies ist dem Veranstalter im Zuge der Einreichung eines Fotos schriftlich mitzuteilen.  

12. Besondere Anforderungen bei Aufnahmen aus Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinsätzen

Bei Aufnahmen aus Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten sind neben den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen insbesondere die für die jeweilige Organisation geltenden dienstlichen, organisationsrechtlichen und gesetzlichen Verschwiegenheits- und Veröffentlichungspflichten zu beachten.
Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist insbesondere § 27 Abs. 6 BbgBKG zu beachten.
Danach besteht eine Verschwiegenheitspflicht über Angelegenheiten, die bei oder bei Gelegenheit der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch die Weitergabe von Bildaufnahmen und Bild- und Tonaufzeichnungen. Eine Bildberichterstattung bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Wehrführers.
Die einsendende Person hat daher vor der Übermittlung eines entsprechenden Fotos sicherzustellen, dass die jeweils erforderliche dienstliche bzw. organisationsrechtliche Freigabe vorliegt. 
Die Teilnahmebedingungen ersetzen keine nach anderen Vorschriften erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung.
Nicht eingereicht werden dürfen insbesondere Fotos, auf denen
•    verletzte oder hilfsbedürftige Personen erkennbar abgebildet sind,
•    Patientinnen oder Patienten erkennbar abgebildet sind,
•    verstorbene Personen erkennbar abgebildet sind,
•    Personen in besonders persönlichen oder schutzbedürftigen Situationen erkennbar abgebildet sind,
•    vertrauliche oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen erkennbar sind,
•    Einsatzunterlagen, Dokumente oder Bildschirminhalte mit nicht öffentlichen Informationen erkennbar sind,
•    sicherheitsrelevante Informationen offengelegt werden oder
•    sonstige Umstände dargestellt werden, deren Veröffentlichung nach den Umständen des Einzelfalls nicht zulässig oder nicht vertretbar ist.
Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Aufnahme soll vor ihrer Weitergabe die zuständige Wehrführung, Einheitsleitung oder sonstige verantwortliche Stelle konsultiert werden.

13. Freistellung des Veranstalters

Die einsendende Person stellt den Veranstalter sowie seine gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und die von ihm mit der Durchführung der Aktion beauftragten Dritten von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die einsendende Person ihre Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung
•    von Urheberrechten,
•    Leistungsschutzrechten,
•    Persönlichkeitsrechten,
•    des Rechts am eigenen Bild,
•    datenschutzrechtlicher Rechte,
•    Marken- oder Kennzeichenrechten oder
•    sonstiger Rechte Dritter.
Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch angemessene Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung sowie sonstige angemessene Kosten, die dem Veranstalter aufgrund der von der einsendenden Person zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.
Die Freistellung besteht nicht, soweit der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
Der Veranstalter wird die einsendende Person, soweit dies zumutbar ist, über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihr Gelegenheit geben, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

14. Ausschluss von der Teilnahme

Einsendungen können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn
•    diese Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden,
•    erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht vorliegen,
•    erforderliche Nachweise trotz Aufforderung nicht erbracht werden,
•    die Rechtmäßigkeit der Einsendung nicht hinreichend geklärt werden kann,
•    gegen gesetzliche, dienstliche oder organisationsinterne Vorschriften verstoßen wird,
•    die technischen Anforderungen nicht erfüllt werden,
•    die Aufnahme für die Veröffentlichung ungeeignet ist oder
•    die Aufnahme dem Ziel und Zweck der „Aktion Fotowandkalender“ widerspricht.
Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn die betreffenden Umstände erst nach der Einsendung oder nach einer zunächst erfolgten Auswahl bekannt werden.

15. Auswahl der Fotos und Veröffentlichung

Die Auswahl der Bilder für den Fotowandkalender erfolgt durch eine jährlich unterschiedlich besetzte Jury. Die Auswahl erfolgt insbesondere nach thematischen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten.
Es besteht kein Anspruch auf Auswahl, Veröffentlichung oder Aufnahme eines eingereichten Fotos in den Fotowandkalender. Der Veranstalter entscheidet abschließend darüber, welche Fotos veröffentlicht werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, auch ein zunächst ausgewähltes Foto bis zum Abschluss der Produktion oder – soweit erforderlich – nachträglich von der Veröffentlichung auszunehmen, insbesondere wenn rechtliche, technische, redaktionelle oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
Eine Begründung der Auswahl- oder Nichtauswahlentscheidung ist nicht geschuldet.

16. Umgang mit bereits veröffentlichten Fotos

Wird nach einer Veröffentlichung bekannt, dass für ein Foto erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht vorliegen oder bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung, ist der Veranstalter berechtigt, die weitere Nutzung des betreffenden Fotos einzustellen und das Foto aus noch nicht verbreiteten digitalen oder gedruckten Veröffentlichungen zu entfernen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Bereits rechtmäßig hergestellte und verbreitete Druckexemplare müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit dies rechtlich nicht erforderlich ist.

17. Keine Vergütung

Für die Einsendung, Auswahl und Nutzung der Fotos im Rahmen der „Aktion Fotowandkalender“ wird keine Vergütung gezahlt. Die Einräumung der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.

18. Verbreitung des Fotowandkalenders

Die gedruckten Fotowandkalender werden insbesondere an die Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz (LSTE), die Landkreise bzw. Kreisbrandmeister, die Hilfsorganisationen sowie das Technische Hilfswerk verteilt.
Von dort aus kann eine Verteilung in einzelne Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten ermöglicht werden.
Eine direkte Verteilung an Einzelpersonen ist grundsätzlich nicht geplant.
Überzählige Exemplare werden – solange der Vorrat reicht – auf der Internetseite des MIK zur Bestellung verfügbar gemacht.

19. Kommunikation über soziale Netzwerke

Die „Aktion Fotowandkalender“ kann über soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und/oder Instagram, kommuniziert werden.
Die Aktion wird jedoch weder von Facebook bzw. Meta noch von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Facebook, Meta und Instagram stehen daher nicht als Ansprechpartner für die Aktion zur Verfügung.
Eine Anmeldung oder der Besuch eines Social-Media-Angebots des Veranstalters ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Eine Veröffentlichung der im Rahmen dieser Aktion eingesandten Fotodateien auf den Facebook- oder Instagram-Angeboten des MIK ist nicht vorgesehen.

20. Änderung oder Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus sachlichen Gründen zu ändern, vorzeitig zu beenden oder abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ein Anspruch auf Durchführung, Auswahl oder Veröffentlichung besteht nicht.

21. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der „Aktion Fotowandkalender“ erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise zur „Aktion Fotowandkalender“.
Diese Datenschutzhinweise sind Bestandteil der Information über die Teilnahme an der Aktion.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit eine Regelungslücke besteht, gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.