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Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu Verfassungstreuecheck zu

- Erschienen am 30.08.2022 - Presemitteilung Pressemitteilung der Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute dem Gesetzentwurf des Innenministeriums zum sogenannten Verfassungstreuecheck zugestimmt. Die Vorlage wird nun dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Damit wird ein Prüfauftrag des Parlaments umgesetzt. Die Überprüfung soll dem Gesetzentwurf zufolge nur für neue Verbeamtungen gelten.

Innenminister Michael Stübgen sagte auf der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung: „Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen maßvollen und effizienten Weg, unsere Beamtenschaft vor Verfassungsfeinden zu schützen. Dabei wird niemand schlechter- oder bessergestellt – der Verfassungstreuecheck gilt für alle Laufbahnen und Laufbahngruppen der angehenden Beamtinnen und Beamten aus allen Berufsgruppen. Denn sie alle sind ohne Unterschied verpflichtet, für unsere Verfassung einzutreten und sie zu verteidigen. Für bereits beschäftigte Beamtinnen und Beamte ist bei Verdacht der Verletzung der Verfassungstreue eine Möglichkeit vorgesehen, auf bestimmte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreifen zu können. Auch das ist notwendig, um unsere Verfassung vor ihren Feinden zu schützen.“

Mit dem Gesetzentwurf soll das Landesbeamtengesetz geändert werden. Vorgesehen ist, dass die einstellende Behörde eine Regelanfrage an die Verfassungsschutzbehörde richten muss. Dabei geht es darum, ob der Verfassungsschutzbehörde Informationen vorliegen, die am Eintreten der zukünftigen Beamtin oder des Beamten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifeln lassen.

Diese Anfrage soll nur für die Bewerber erfolgen, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden. Sie wird dabei nicht vor der Anwärterausbildung durchgeführt, sondern erst, wenn die Verbeamtung auf Probe oder in Ausnahmefällen unmittelbar eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist. Dabei werden von der Verfassungsschutzbehörde nur solche Erkenntnisse übermittelt, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden.

Für die Bestandsbeamten wird im Rahmen von Disziplinarverfahren künftig eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde dann durchgeführt, wenn Handlungen bekannt werden, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht rechtfertigen. In diesen Fällen wird bei der Verfassungsschutzbehörde nachgefragt, ob dort Erkenntnisse vorliegen, die diesen Verdacht gegebenenfalls erhärten oder belegen. Dazu werden die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt.

Vorgesehen ist außerdem, dass die Neuregelungen bis Ende 2026 evaluiert werden.

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Ident-Nr
Pressemitteilung der Staatskanzlei
Datum
30.08.2022
Rubrik
Verfassungsschutz
Kontakt
Martin Burmeister
E-Mail:
presse@­mik.brandenburg.de