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Führerscheinermittlungen: Redmann will Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden stärken

- Erschienen am 25.09.2026

Im Kampf gegen Extremisten sollen die Verfassungsschutzbehörden der Länder das Recht erhalten, Fahrerlaubnisdaten einzusehen. Das ist der Kern eines Entschließungsantrages, den Brandenburgs Innenminister Dr. Jan Redmann heute in den Bundesrat eingebracht hat. In dem Antrag wird die Bundesregierung um eine Gesetzesinitiative gebeten, mit der die Übermittlung von Fahrerlaubnisdaten an die Verfassungsschutzbehörden ermöglicht wird. Der Antrag wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. Mitte Oktober ist eine Beschlussfassung der Länderkammer geplant.

Innenminister Redmann: „Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind das Frühwarnsystem unserer Demokratie. Ein Frühwarnsystem ist aber nur so gut wie das Lagebild, das ihm zur Verfügung steht. Und ob eine Person, bei der tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, einen Lastkraftwagen führen darf, ist keine Nebensache. Es kann über Leben und Tod entscheiden. Mit der Bundesratsinitiative sorgt Brandenburg nicht nur dafür, dass eine Regelungslücke geschlossen wird. Wir schaffen damit vor allem mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land.“

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Verfassungsschutzbehörden lediglich befugt, Fahrzeughalterdaten abzufragen. Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges ist jedoch auch über Miete oder Carsharing möglich.

Folgen der geltenden Regelung sind Informationsdefizite auf Seiten der Verfassungsschutzbehörden, um Gefahrenpotentiale von Personen umfassend einschätzen und operative Maßnahmen planen zu können. Mittels der Bundesratsinitiative soll eine Gesetzesinitiative des Bundes angestoßen werden, um eine entsprechende Übermittlungsbefugnis zu schaffen und damit die Reglungslücke zu schließen.