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Neuer MAIS-Erlass ist da!

Der Erlass zur Beschaffung, Ersatzbeschaffung und Unterhaltung von Mess-, Auswerte- und Informationssystemen wurde überarbeitet

- Erschienen am 24.11.2022 - Presemitteilung Referat13

Die Beschaffung, Ersatzbeschaffung und Unterhaltung von Mess- , Auswerte- und Informationssystemen, die zur landeseinheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens und der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erforderlich sind, ist im sogenannten MAIS-Erlass geregelt. Der bisherige Erlass war nach Zeitablauf am 5. Oktober 2022 außer Kraft getreten.

Nach Abstimmung zwischen den Katasterbehörden, der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) sowie dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) konnte die neue Version des Erlasses am 22. November 2022 unterschrieben werden. Der Erlasstext ist mit Ausnahme der Regelungen in den Schlussbestimmungen unverändert gebliebten, ebenso die Anlage 2 zum Erlass. Hingegen wurde die normative Ausstattung der Katasterbehörden und der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (Anlage 1) überarbeitet und bildet somit den aktuellen Ausstattungsstand mit Mess-, Auswerte- und Informationssystemen ab. Der Erlass ist mit Zeichnung rückwirkend zum 6. Oktober 2022 in Kraft getreten.

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