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Innenminister begrüßt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen

Redmann: „Rechtsstaat darf im Kampf gegen Kindesmissbrauch, Onlinebetrug oder Terrorismus digital nicht blind sein“

- Erschienen am 22.04.2026

Redmann: „Mit dem Gesetzentwurf sollen die Sicherheitsbehörden endlich neue Ermittlungsinstrumente in die Hand bekommen. Das ist gerade im Kampf gegen Kindesmissbrauch, Onlinebetrug oder Terrorismus besonders wichtig. Mit den gespeicherten Daten können die Ermittler Straftätern und Verdächtigen künftig hoffentlich schneller auf die Spur kommen und Verbrechen aufklären. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Menschen im Land: Sie erwarten zu Recht, dass der Staat Gefahren abwehrt – nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz. Wer den Schutz von Kindern ernst meint, wer Onlinekriminalität bekämpfen und Terroristen stoppen will, der muss den Sicherheitsbehörden dafür auch die nötigen Instrumente geben. Ein moderner Rechtsstaat darf nicht digital blind sein. Ich hoffe, dass der Bundestag den Gesetzentwurf zügig berät und beschließt.“ 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internet-Anbieter künftig IP-Adressen und die dazugehörigen Daten über den Inhaber eines Internetanschlusses ohne konkreten Anfangsverdacht für drei Monate speichern müssen. Außerdem soll der Zugriff auf Funkzellendaten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung wieder möglich sein.