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Reichsbürgerverein verboten und aufgelöst

- Erschienen am 19.03.2020 - Presemitteilung 017/2020

Potsdam - Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und ihre Teilorganisation „Osnabrücker Landmark" (im Folgenden „GdVuSt“) verboten und aufgelöst. Damit wird auf Bundesebene erstmals eine Reichsbürgervereinigung verboten.

In einem deutschlandweiten Einsatz durchsuchten seit den frühen Morgenstunden hunderte Einsatzkräfte die Wohnungen von 21 führenden Vereinsmitgliedern. Eine Durchsuchung fand im Landkreis Oberhavel statt. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen bezeichnete das Vereinsverbot als konsequentes Vorgehen des Rechtsstaats gegen Rassisten und Antisemiten. „Auch in Zeiten der Corona-Krise gibt es kein Pardon für Rechtsextremisten. Die Feinde der Demokratie haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Das Verbot des Reichsbürgervereins ist konsequent und richtig. Mit ihren hetzerischen Schriften und ihren verbalen Drohungen gegenüber Amtsinhabern und deren Familien haben die Vereinsmitglieder ihre verfassungsfeindliche Haltung mehr als deutlich gemacht. Ich bin froh, dass ihnen heute das Handwerk gelegt wurde.“


Hintergrund

In den letzten Jahren fiel der „GdVuSt“ durch aggressive Sprache und teils drastische Drohungen auf. Diese umfassten insbesondere eine „Inhaftierung“ der Adressaten, „Strafgebühren“ in hohen Summen und „Sippenhaft“. Die Veröffentlichungen des „GdVuSt“ verdeutlichen die schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte und insbesondere der Menschenwürde Anderer. Sie bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und verstoßen damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Verein „GdVuSt“ leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebt ein eigenes „naturstaatliches“ Rechtssystem an. Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland als „niedrigste Staatsform“ und „Handelskonstrukt“ diskreditiert. Die Vereinsmitglieder schrecken auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurück. 

Das Verbot erfolgt auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die Zwecke und Tätigkeiten des Vereins „GdVuSt“ laufen den Strafgesetzen zuwider, richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.


In Brandenburg wurde ein Objekt im Landkreis Oberhavel durchsucht. Der Verbotsadressat wurde angetroffen und war kooperativ. Insgesamt waren in Brandenburg 22 Beamte im Einsatz, 19 vor Ort und drei in der Führungsgruppe. Der Einsatz dauerte von 6:00 bis 9:15 Uhr.  

Aufgefunden und beschlagnahmt wurden laut Einsatzabschlussmeldung:

  • mehrere DIN-A4-Ordner mit Dokumenten mit mutmaßlichem Organisationsbezug,
  • verschiedene Vereinsdevotionalien, Flyer, Broschüren, Schild mit Vereinslogo
  • zwei Mobiltelefone,
  • mehrere Speichermedien,
  • PC-Technik
  • cirka 65 Bücher mit Reichsbürgerbezug.

Darüber hinaus wurde ein Konto eines in Berlin wohnhaften Vereinsmitglieds bei der Brandenburgischen Sparkasse in Brandenburg gesperrt. Das vorhandene Guthaben wird, soweit es Vereinsvermögen ist, an das Bundesverwaltungsamt überwiesen. Die sonstigen Asservate werden dem Bundesamt für Verfassungsschutz überbracht.

Es haben keine Festnahmen stattgefunden.