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Führerscheinermittlungen: Länderkammer beschließt Brandenburger Gesetzesinitiative 

Verfassungsschutzbehörden sollen Fahrerlaubnisdaten einsehen dürfen / Redmann: „Regelungslücke im Kampf gegen Extremisten muss geschlossen werden“

- Erschienen am 16.10.2026

Auf Initiative Brandenburgs hat der Bundesrat beschlossen, die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden im Kampf gegen Extremisten zu stärken. In einem Entschließungsantrag wird der Bund aufgefordert, dass die Verfassungsschutzbehörden Fahrerlaubnisdaten einsehen dürfen – bisher ist ihnen das untersagt. Die Entscheidung der Länderkammer zur Brandenburger Initiative fiel mit großer Mehrheit.

Innenminister Dr. Jan Redmann begrüßte die Entscheidung des Bundesrats: „Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder müssen wissen, ob ein Extremist, ein Auto oder einen LKW fahren darf oder nicht. Bisher sind die Verfassungsschutzbehörden hier blind, der Bund muss diesen blinden Fleck dringend tilgen. Die Verfassungsschutzbehörden sind das Frühwarnsystem unserer Demokratie. Ihr Wissen kann über Leben und Tod entscheiden.“

Hintergrund
Nach derzeitiger Rechtslage sind die Verfassungsschutzbehörden lediglich befugt, Fahrzeughalterdaten abzufragen. Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges ist jedoch auch über Miete oder Carsharing möglich.

Die Folgen der geltenden Regelung sind Informationsdefizite auf Seiten der Verfassungsschutz-behörden, um Gefahrenpotentiale von Personen umfassend einschätzen und operative Maßnahmen planen zu können. Mit der Bundesratsinitiative wird der Bund aufgefordert, eine Gesetzesinitiative anzustoßen, um eine entsprechende Übermittlungsbefugnis zu schaffen und die Reglungslücke zu schließen.