6. Sitzung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission in Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDie Ständige Deutsch-Polnische Grenzkommission hat vom 8. bis 10. Juni 2022 in Potsdam ihre 6. Sitzung durchgeführt. Unter dem neuen Vorsitz des Bundesministeriums des Innern und für Heimat haben sich die Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die aktuelle Überprüfung des genauen Grenzverlaufes und weitere Fragen der gemeinsamen Grenze ausgetauscht. In der deutschen Delegation sind neben dem Bund auch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen vertreten.
Grundlage der Beratungen bildet der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 16. September 2004 über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandsabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission. Eine der vorrangigen Aufgaben der Grenzkommission ist somit die Prüfung und Dokumentation des Verlaufes der deutsch-polnischen Grenze, die zuletzt 1979 umfassend vermessen wurde. Durch die sogenannte Gemeinsame Technische Gruppe wird die Grenzkommission bei ihren Aufgaben unterstützt. In dieser Arbeitsgruppe sind die oberen Vermessungsbehörden der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Sachsen vertreten. Sie koodiniert und führt alle örtlichen Arbeiten durch.
Bei ihrer Beratung in Potsdam hat die Grenzkommission die Muster für die Ausfertigung des neuen Grenzurkundenwerkes bestätigt. Dieses besteht aus sog. Orthofotokarten, Punktbeschreibungen und weiteren Verzeichnissen für den gesamten Grenzverlauf. Der gemeinsamen Grenzpunkt zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik kennzeichnet den Punkt 1 des Grenzverlaufs. Den Schlusspunkt bildet ein vermarkter Grenzstein im Bereich der Uferpromenade zwischen Heringsdorf und Swinemünde auf der Insel Usedom.
In den nächsten Jahren wird nun das neue Grenzurkundenwerk ausgefertigt und voraussichtlich bei der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.