Beobachtung des „Flügels“ massiv ausgeweitet
- Erschienen am - PresemitteilungDie Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dass es sich bei der AfD-Teilstruktur „Der Flügel“ um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt, ist nicht zuletzt auch auf das massive Agitieren und Agieren brandenburgischer „Flügel“-Vertreter zurückzuführen. In enger Abstimmung u.a. mit dem brandenburgischen Verfassungsschutz hat das BfV die Entwicklungen des „Flügels“ im Jahr 2019 analysiert und ist nun zu seiner nachvollziehbaren und konsequenten Entscheidung gelangt. Ausführliche Informationen zur Begründung finden Sie auf der Internetseite des BfV.