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Änderung der ALKIS-Richtlinie zum 1. Juli 2026

- Erschienen am 08.07.2026 - Presemitteilung Referat 13

Zum 1. Juli 2026 ist die überarbeitete ALKIS-Richtlinie (ALKIS-RL) in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen die Richtlinie selbst sowie die Anlagen „ALKIS-Objektartenkatalog“ und „Bereitstellungsportal“. Die Anlage Fortführungsbeleg bleibt unverändert.

Ein wichtiger Grund für die Überarbeitung ist der Beginn der nachrichtlichen Führung der Baulastenhinweise im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).

Künftig können Grundstücke, die von einer Baulast betroffen sind, im Liegenschaftskataster entsprechend gekennzeichnet werden. Dadurch erhalten Nutzerinnen und Nutzer des Liegenschaftskatasters auf einfachem Wege eine verlässliche Information darüber, ob für ein Flurstück eine Baulast besteht. Ziel ist es, die Informationen landesweit einheitlich bereitzustellen und die Anzahl notwendiger Negativauskünfte zu verringern.

Die Baulastenhinweise sind für einen bestimmten Nutzerkreis digital verfügbar und werden in Auszügen aus dem Liegenschaftskataster dargestellt. Eine Bereitstellung der Baulastenhinweise in Anwendungen wie dem Geoportal Brandenburg oder BrandenburgViewer ist derzeit noch nicht vorgesehen. Details zu den Baulasten und rechtsverbindliche Auskünfte sind weiterhin bei den unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg erhältlich.

 Darüber hinaus wurden einige Objektstrukturen in ALKIS angepasst und neue Attribute eingeführt. Diese sind künftig entsprechend dem AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschema 7.1.2 zu erfassen.